[17. Mai 2006] Verschärfung des Suchtmittelgesetzes
Die Strafen für Drogendelikte werden erhöht. Das sieht ein Rahmenbeschluss der EU zur europaweiten Vereinheitlichung der Strafen vor. Justizministerin Karin Gastinger erarbeitet einen entsprechenden Entwurf für Österreich, der im Sommer in Begutachtung gehen soll. Der Grundsatz "Therapie statt Strafe" soll weiterhin gelten, dennoch wird es einige Verschärfungen geben:* Für Besitz und Weitergabe von illegalen psychoaktiven Substanzen wird ein neuer Mindeststrafrahmen festgesetzt. Die bisher geltenden sechs Monate erhöhen sich aufgrund der EU-Richtlinie auf ein Jahr.
* Generell sind die Strafausmaße neu zu regeln. Wer künftig beim Verkauf von kleinen Mengen illegaler Substanzen erwischt wird, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Straftaten im Rahmen einer kriminellen Vereinigung müssen mit Höchststrafen von mindestens zehn Jahren bedroht sein. Die Höchststrafe für den Kopf einer Drogenbande ist - bereits jetzt - lebenslänglich.
* Auch müssen neue Strafbestände ergänzt werden. Denn bisher waren in Österreich der illegale Anbau von Opium-Mohn und des Kokastrauchs straffrei. Das wird sich künftig ändern.
* Neu überarbeitet wird auch die Diversion. Das heißt, unter welchen Bedingungen und Auflagen keine Gefängnisstrafe verhängt wird. Details gibt es hier noch keine.
Mehr Freiheitsstrafen
In den vergangenen Jahren stieg der Anteil der Freiheitsstrafen im Vergleich zu den Geldstrafen bei Delikten des Suchtmittelgesetzes. Laut Justizministerium wurden im Jahr 2002 60 Prozent der Täter zu Freiheitsstrafen verurteilt, 2003 waren es bereits 65 und ein Jahr später sogar schon 70 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg bei allen Verurteilungen die Zahl der Freiheitsstrafen nur um zwei Prozent. Zwei Drittel der Haftstrafen lagen zwischen einem und drei Jahren. 73 Prozent der Strafen für Erwachsene sind unbedingt. Rund jeder Fünfte, der nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt wurde, wurde tatsächlich verurteilt, geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor.
Quelle: Die Presse




