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[07. August 2006] Erschwerte Bedingungen für Raucher bei der Jobsuche

Bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen dürfen Firmen die Einschränkung "Raucher brauchen sich nicht zu bewerben" hinzufügen. Das sei keine Verletzung der Anti-Diskriminierungsregeln der Europäischen Union (EU), sagte eine Sprecherin der EU-Kommission am Samstag. Sie folgte damit der unlängst getätigten Aussage von EU-Beschäftigungskommissar Wladimir Spidla. Nach Angaben der Zeitung "Financial Times" war der Tscheche von Cathrine Stihler, einer britischen Abgeordneten des EU-Parlaments, nach seiner Einschätzung in dieser Sache befragt worden. Sie hat sich auf eine Job-Anzeige eines irischen Call-Centers im Mai bezogen. Es dürfe im Job keine Diskriminierung wegen Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Religion geben, antwortete demnach Spidla. Das Rauchen zähle indes nicht dazu.

Quelle: Die Presse

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