[10. November 2006] Strittige Substitutionsverordnungen sollen ab März in Kraft treten
Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat hat am Donnerstag zwei von Fachleuten heftig diskutierte Verordnungen unterschrieben, die die Behandlung der Abhängigen mit Ersatzpräparaten und die Ausbildung der in der Substitutionstherapie tätigen Ärzte bundeseinheitlich und verbindlich regeln sollen.
Die Verordnungen sollten an sich mit 1. Jänner 2007 in Kraft treten. Nach heftigem Protest der Drogenkoordinatoren der Bundesländer wurde dies gestern auf den 1. März kommenden Jahres verschoben. Der Vorarlberger Drogenkoordinator Thomas Neubacher gegenüber der Presse: "Das Bundesdrogenforum soll in Sucht- und Drogenfragen beraten. Wir wurden eingeladen. Ein Punkt auf der Tagesordnung waren auch die neuen Verordnungen. Die Sitzung hat um 10.00 Uhr begonnen. Gleichzeitig erfuhren wird, dass zu dieser Zeit bereits eine Pressekonferenz lief, in der die bereits fertigen Verordnungen vorgestellt wurden. Welchen Sinn hat es, wenn man uns einlädt, Stellung zu nehmen und dann die Verordnung schon unterschrieben ist."
Laut Neubacher wurde den Experten auch nicht der eigentliche Text der Verordnungen vorgelegt: "Wir haben uns erst über Interventionen den Text organisiert." Diesen Text wollten die Drogenkoordinatoren erst einmal studieren. Der Wiener Drogenkoordinator Michael Dressel wies auf die Notwendigkeit der Veschiebung des In-Kraft-Tretens hin: "Wir können innerhalb von sechs Wochen nicht die gesamte Verwaltung in Sachen Substitutionstherapie ’umdrehen’. Wir haben in Wien rund 6.000 Substitutionspatienten. Das ist praktisch nicht möglich."
Die wichtigsten Punkte der Verordnungen:
- Behandlung nur noch über einen Arzt.
- Jeder in Substitutionstherapie Befindliche bekommt einen speziellen Ausweis.
- De facto sofortige Übermittlung aller Rezepte an den Amtsarzt. Das soll "Doctor Shopping" und Mehrfachverschreibungen verhindern und so den Schwarzmarkt reduzieren.
- Der in den Apotheken jeweils unter Sicht des Pharmazeuten einzunehmende Methadon-Sirup bzw. Buprenorphin ("Subutex") werden als Mittel der ersten Wahl bezeichnet. Ein Abweichen davon - also speziell die Verschreibung von retardiertem Morphin ("Substitol" etc.) - ist an besondere Auflagen bzw. Rücksprache mit dem Amtsarzt geknüpft.
- Gleichzeitig müssen Ärzte eine entsprechende Ausbildung (mit Übergangsfristen) absolviert haben, wenn sie Substitutionspatienten betreuen.
Quellen: Die Presse / Der Standard




