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[07. März 2007] EuGH-Glücksspiel-Urteil nicht im Sinne der Suchtprävention

In einem mit Spannung erwarteten Urteil sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) Strafen gegen ausländische Anbieter von Internet-Wetten als EU-rechtswidrig an und stärkt damit die Position privater Wettbanbieter wie etwa bwin.

Aus suchtpräventiver Sicht ist dieser Spruch kontraproduktiv, da mit einem erhöhten Wett- und Glückspielangebot auch die Gefahr von Spielsucht steigt. Schätzungen zufolge sind derzeit 0,5 bis 1 Prozent der Erwachsenen (in OÖ sind das 5.000 bis 11.000 Personen) betroffen und 3 – 4 Prozent (OÖ: 34.000 – 45.000) gefährdet.

Konkret geht es in dem EuGH-Fall "Placanica" um mehrere Wettbürobetreiber in Italien, die für den britischen Sportwetten-Anbieter Stanleybet Sportwetten vermitteln. Italien hatte dem Unternehmen eine Konzession verweigert, weil nach italienischem Gesetz Kapitalgesellschaften vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Die italienischen Gerichte hatten den EuGH um seine Einschätzung gebeten.

2003 hatte der Gerichtshof in einem ähnlichen Fall entschieden, dass solche Beschränkungen nur zulässig sind, wenn damit allgemeine Interessen, wie der Schutz vor Spielsucht oder vor Geldwäsche verfolgt werden. Experten sehen jetzt Auswirkungen auf das nationale Glücksspielmonopol in vielen EU-Ländern, darunter auch Österreich.

Eine Bestätigung des Glücksspielmonopols sehen die Casinos Austria in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Der EuGH setze damit seine bisherige Judikatur konsequent fort. Nationale Beschränkungen der Dienst- und Niederlassungsfreiheit im Glücksspielbereich bis hin zum völligen Verbot von Glücksspielen seien zulässig, so die Casinos Austria.

Für Christoph Lagemann, Leiter des Instituts Suchtprävention, stellt sich vor allem die Frage wie man den Jugendschutz mit den Liberalisierungstendenzen am Glücksspielsektor in Einklang bringen will: „Es ist bekannt, dass rund 50 % der Spielsüchtigen bereits im Jugendalter diese Form von Sucht entwickeln. Vor allem Glücksspiele, die via Internet angeboten werden, stellen für junge Menschen einen großen Anreiz dar. Wie man diese Entwicklung effektiv mit dem Jugendschutz verbinden kann, bleibt für mich eine offene Frage.“

Quelle: networld.at

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