INFO-
CORNER
|  INSTITUT     |  ZIELGRUPPEN  |  ANGEBOTE  |  THEMA SUCHT Drucken
NEWS
PRESSE
BIBLIOTHEK
DOWNLOADS
GEMEINDEARTIKEL
LINKS
FORTY FOUR
E-NEWSLETTER

 
Aktuell
Archiv
  

 
suchen | sitemap  |   kontakt | gästebuch

[18. April 2007] Erneute Kritik an Substitutionsverordnung

Laut der vor eineinhalb Monaten in Kraft getretenen neuen Substitutionsverordnung müssen Suchtkranke in Österreich zustimmen, dass der Arzt persönliche Daten weitergeben darf. Nur dann erhalten sie Ersatzdrogen. Die jüngste Kritik an der Verordnung kommt jetzt von der Wiener Ärztekammer. Denn Drogenabhängige haben in diesem Fall kein Recht auf ärztliche Schweigepflicht.

Diese Überwachung bringe, so Rolf Jens von Wiener Ärztekammer nicht nur nichts, sondern schade sogar: "Jeder Drogenabhänge steht unter einem enormen Druck. Wenn wir ihm zusätzlich Druck auferlegen, dann führt es dorthin, dass der Patient sagt, wozu denn das Ganze. Und damit habe ich dann ein paar Patienten weniger." Die Suchtkranken würden sich möglicherweise auch gar nicht mehr trauen, am Drogenersatz-Programm teilzunehmen. Die Wiener Ärztekammer wünscht sich deshalb eine gesetzliche Reparatur.  

Die neue Drogenverordnung war bereits vor ihrem Inkrafttreten von Ärtzen, Suchtexperten und von Datenschützern kritisiert worden.  Nach Ansicht von Hans Zeger von der Arge Daten sei die Novelle sogar verfassungswidrig, da aufgrund der Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht ein grober Verstoß gegen die Grundrechte enthalten sei. Ein Wiener Allgemeinmediziner will nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen, der sich mehrere Ärzte, Patienten und Angehörige anschließen wollen.

Quelle: ORF ON

zurück