[02. Mai 2008] Gastronomie: Kompromiss beim Nichtraucherschutz
Die Koalition hat sich nach monatelangem Streit am Mittwoch auf eine Regelung zum Nichtraucherschutz in Lokalen geeinigt. Demnach gilt ab 2009 grundsätzlich ein Rauchverbot in der Gastronomie.
Der "österreichische Kompromiss", wie Bundeskanzler Alfred Gusenbauer sagte, ist allerdings ein Verbot mit Lücken: Besteht der Gästebereich aus mehreren Räumen, ist das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen in abgeschlossenen Zimmern gestattet. So muss der Nichtraucherraum jedenfalls der Hauptraum sein und mehr als 50 Prozent der "Verabreichungsplätze" beinhalten. Generell ausschlaggebend ist aber die Größe des Lokals. Besteht eine Gaststätte aus nur einem Raum unter 50 Quadratmetern, kann sich der Besitzer entscheiden, ob er ein Nicht- oder Raucherlokal betreiben will. Bei Einraumlokalen bis zu 80 Quadratmeter Größe darf der Inhaber das Rauchen erlauben, wenn er nachweisen kann, dass eine Abtrennung aus rechtlichen Gründen "im Rahmen der Änderung der Betriebsanlage" nicht möglich ist. Durch "Warnhinweise vergleichbar den Zigarettenpackungen" muss klar gekennzeichnet sein, ob es sich bei einer Gaststätte um ein Nichtraucher- oder Raucherlokal handelt.
Bezüglich des Arbeitnehmerschutzes hat die Koalition zum größten Teil die Vorschläge der Sozialpartner übernommen. Die Schaffung von Raucherräumen bzw. -lokalen ist generell nur zulässig, wenn über bestimmte Punkte eine kollektivvertragliche Vereinbarung besteht und Kündigungen keine Nachteile bringen: So muss Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß bestehen, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job wegen des Passivrauchens kündigt. Weiters muss dem Arbeitnehmer die notwendige Zeit für Arztbesuche ermöglicht werden, die im Zusammenhang mit dem Passivrauchen am Arbeitsplatz stehen. Verfügt ein Betrieb über getrennte Bereiche, sind Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden bzw. zu beschäftigen. Schwangere sollen sofort freigestellt werden, wenn sie in reinen Raucherlokalen tätig sind. Erkrankungen durch Passivrauchen am Arbeitsplatz sollen zudem in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden. Dazu gehören z. B. chronische Bronchitis, Lungenkarzinom und COPD (Chronisch obstruktive Lungenerkrankung, "Raucherlunge").
Wo geraucht wird, soll es verstärkte Überprüfungen der Lüftungen geben. Die Nichteinhaltung der neuen Bestimmungen wird sanktioniert: Strafen für den Inhaber sollen zwischen 2.000 und 10.000 Euro und für Gäste zwischen 100 und 1.000 Euro betragen. Das Gesetz tritt per 1. Jänner 2009 ohne Übergangsfrist in Kraft. Eine Ausnahme bilden Lokale, in denen bauliche Veränderungen zur Schaffung getrennter Bereiche nötig sind: Sie haben dafür bis zum 1. Juli 2010 Zeit.
Diese Bestimmungen sind deutlich weniger strikt als die Regeln in anderen europäischen Ländern, die zum Teil generelle Rauchverbote eingeführt haben.
Quelle: orf.at




