[15. Oktober 2009] Erste Details zu neuer Substitutionsverordnung
Seit Mai ist fix, dass die bestehende Verordnung für die Drogenersatztherapie geändert wird. Die 2007 in Kraft getretene Substitutionsverordnung schreibt Ärzten, bei denen suchtkranke Menschen den Drogenersatz beziehen, vor, eine 40-stündige Sonderausbildung sowie regelmäßige Weiterbildungen zu absolvieren. Diese Regelung führte in den letzten zwei Jahren dazu, dass Ärzte aus abgelegenen Regionen, die oft nur zwei, drei oder wenig mehr Drogenpatienten betreuten, dieser Aufwand zu viel war. Die Folge: Ganze Landstriche waren plötzlich ohne Therapieangebot für Süchtige. "Im Bezirk Reutte gibt es inzwischen keinen einzigen Arzt mehr", sagt Karl Nemec, substituierender Allgemeinmediziner aus Innsbruck gegenüber der Tageszeitung "Die Presse". In Oberösterreich ging die Zahl der behandelnden Ärzte von 200 auf 30 zurück. Die Folge: Ärzte wie Nemec wurden von den plötzlich "frei" gewordenen Patienten anderer regelrecht überrannt. Für andere Patienten war der weite Weg in die Städte keine Option - sie fielen aus der Therapie und landeten wieder bei den illegalen Drogen.
Das Gesundheitsministerium will darauf nun reagieren und die erst zwei Jahre alte Verordnung erneut ändern. Die 40-stündige Sonderausbildung sollen nur noch jene machen müssen, die neue Patienten in ein Ersatzprogramm einstellen. Ärzte, die bereits eingestellten Patienten die Medikamente nur weiterverschreiben, sollen mit sechs Stunden Grundausbildung und sechs weiteren Stunden jährlicher Fortbildung auskommen. Der Bundesdrogenkoordinator des Gesundheitsministeriums, Franz Pietsch, glaubt, das Angebot in den ländlichen Regionen Österreichs so wieder zu verbessern. Vor allem sein Wiener Kollege Michael Dressel erhofft sich dadurch eine Entlastung. Die Hauptstadt ist es nämlich, die mit 7000 Patienten die überwältigende Mehrheit aller Eingestellten (ca. 10.000) betreut. Viele davon stammen aus den Bundesländern.
Ebenfalls neu geregelt werden soll die Verschreibepraxis von Beruhigungsmitteln vom Typ der Benzodiazepine. Die neue Verordnung, die in den nächsten Monaten in Kraft treten wird, soll verhindern, dass sich Suchtpatienten bei unterschiedlichen Ärzten beliebig viele Pillen auf Rezept verschreiben lassen.
Quelle: Die Presse




