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[27. Oktober 2009] An der Kippe: Österreichische Mindestpreisregelung für Zigaretten vor dem Fall

Die im Jahr 2006 in Österreich eingeführte Mindestpreisregelung für Zigaretten widerspricht dem EU-Recht. Das erklärte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, vergangenen Donnerstag. Die EU-Kommission hatte Österreich geklagt, weil Mindestpreise gegen die EU-Richtlinie für Verbrauchssteuern auf Tabakwaren verstoßen. Die darin explizit festgelegte Freiheit der Produzenten, den Kleinverkaufspreis festzulegen, werde dadurch unzulässig beschränkt, so Kokott in ihrer Empfehlung an den EuGH.

Österreich hatte im Mai 2006 einen Mindestpreis von 3,25 Euro pro Packung - mit der Folge dass sich 56 Sorten, die noch teilweise weniger als 3 Euro gekostet hatten, verteuerten. Begründet wurde dies von der damaligen Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) mit Erwägungen des Gesundheits- bzw. Jugendschutzes, auch unter Berufung auf die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Kokott beruft sich nun auf die bisherige Spruchpraxis des EuGH. Dieser hatte bereits einige Mindestpreisregelungen für Zigaretten gekippt. Die WHO-Empfehlung habe im Gegensatz zum EU-Recht keinen verbindlichen Charakter, betont sie. Auch für den Gesundheitsschutz seien Mindestpreise nicht notwendig, da dieselben Ziele durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren erzielt werden könne, die den Grundsatz der freien Preisfestsetzung unangetastet ließe.

Ein Urteil des Gerichts steht noch aus. Die Meinung des Generalanwalts ist für den EuGH nicht bindend. Die Luxemburger Richter folgen in vier von fünf Fällen aber der Meinung des Generalanwalts.

Quellen: Wiener Zeitung / Der Standard

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