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[24. Februar 2010] Österreichisches Glücksspielmonopol vor dem Fall

Das österreichische Glücksspielgesetz verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. So argumentiert zumindest der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH), Jan Mazak in einem Schlussantrag eines Verfahrens, in dem sich der EuGH in Luxemburg auf Frage des Landesgerichts Linz mit der Vereinbarkeit der Rechtslage in Österreich mit dem EU-Gemeinschaftsrecht befasst. Seine Stellungnahme ist zwar nicht bindend für EU-Richter, diese folgen ihm aber in vier von fünf Fällen. Daher dürfte auch das heimische Glücksspielmonopol bald Geschichte sein.

Derzeit dürfen nur Kapitalgesellschaften Glücksspiele betreiben, die ihren Sitz in Österreich haben. In dem beim Landesgericht Linz anhängigen Fall wurde ein Deutscher wegen des Betriebs zweier Spielcasinos ohne Lizenz verurteilt. In den nächsten Monaten wird das Urteil des EuGH erwartet.

Seit 2008 arbeitet das Finanzministerium an einer Novelle des Glücksspielgesetzes. In den nächsten Wochen soll sie in den Ministerrat kommen. Darin sei die EU-weite Ausschreibung entsprechender Konzessionen schon vorgesehen, wird Ministeriumssprecher Harald Waiglein in den OÖN zitiert. Die Lizenzen laufen 2012 aus. Dem bisherigen Monopolisten, den Casinos Austria, droht vor allem Konkurrenz vom Glücksspielkonzern Novomatic, dem Online-Sportwettenanbieter bwin sowie einigen starken deutschen Mitbewerbern.

Das Monopol dient grundsätzlich dazu, die Bevölkerung vor Spielsucht schützen. Sportwetten und teilweise Poker sind bereits liberalisiert. Das so genannte "kleine Glücksspiel" (Automaten) ist derzeit in vier Bundesländern (Wien, Niederösterreich, Kärnten und der Steiermark) erlaubt.

Quelle: OÖN

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