[08. März 2010] Heimische Zigaretten-Mindestpreise sind rechtswidrig
2006 wurde in Österreich ein Mindestpreis von 3,45 Euro für eine Packung Zigaretten eingeführt. Begründet wurde die Maßnahme mit Aspekten des Gesundheits- und Jugendschutzes. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung jetzt gekippt und sie als rechtswidrig eingestuft; ebenso wie die Mindestpreisregelungen in Frankreich und Irland.
Zur Sicherung des Gesundheitsschutzes seien Mindestpreise nicht erforderlich, argumentierte jetzt der EuGH, dieses Ziel könne etwa durch eine höhere Tabaksteuer erreicht werden. Da die Steuer auf Zigaretten dem Finanzminister Millionen beschert, rechnet man weder in der heimischen Tabakindustrie noch in der Wirtschaftskammer mit sinkenden Preisen. "Theoretisch könnten Zigaretten künftig um einen Euro verkauft werden", sagte Peter Trinkl, Obmann der Trafikanten. In der Praxis würde in diesem Fall der Finanzminister an der Steuerschraube drehen. Würden die Preise um nur zehn Cent gesenkt, würden dem Budget 50 Mill. Euro entgehen, rechnet Trinkl vor. 2009 hat der Finanzminister aus der Tabaksteuer etwa 1,5 Mrd. Euro eingenommen. Die japanische Austria-Tabak-Mutter JTI hat die Zigarettenpreise in Österreich im Februar um zumeist zehn Cent angehoben.
Quelle: Salzburger Nachrichten
PS: Für Suchtvorbeugung werden aktuell weniger als 0,5 % der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Tabak und Alkohol verwendet.




