[13. April 2010] Einigung auf neues Glücksspielgesetz
Die Bundesregierung hat sich heute auf ein neues Glücksspielgesetz geeinigt, mit dem die künftige Ausschreibung von Konzessionen für Spielbanken geregelt wird. Gleichzeitig wird das so genannte "kleine Glücksspiel" ab 2014 auf neue Beine gestellt. Der Zugang zum Automatenspiel soll künftig strenger geregelt werden, gleichzeitig dürfen aber Höchsteinsätze und -gewinne vervielfacht werden. Die Sportförderung, die am Umsatz der Lotterien hängt, soll in den nächsten beiden Jahren 80 Mio. Euro betragen.
Heikelstes Thema ist das Automatenspiel, das weiter von den Ländern geregelt wird - für das es aber bundesweite Standards geben wird. So wird der mögliche Höchsteinsatz von bisher 0,50 auf zehn Euro, der Höchstgewinn von 20 auf 10.000 Euro angehoben (in Automatensalons). Bei Einzelautomaten in Gasthäusern darf der maximale Einsatz pro Runde nur einen Euro betragen.
Gleichzeitig sollen neue Vorschriften den Schutz der Spieler sicherstellen: Die auf vielen Apparaten heute präsente Automatiktaste sowie Parallelspiele soll es künftig nicht mehr geben, "alle diese Tricks, man könnte auch sagen: gezielte Abzocke werden verboten", meinte SP-Staatssekretär Andreas Scheider bei der Vorstellung der Novelle vor der Ministerratssitzung.
Bei den Automaten wird künftig ein bestimmter Ausschüttungsgrad garantiert, Zutritt zu Casinos und Salons bekommen nur Volljährige, die sich auch identifizieren. Die derzeit gut 20.000 legalen und illegalen Automaten sollen auf 5.000 bis 8.000 verringert werden.
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