INFO-
CORNER
|  INSTITUT     |  ZIELGRUPPEN  |  ANGEBOTE  |  THEMA SUCHT Drucken
NEWS
PRESSE
BIBLIOTHEK
DOWNLOADS
GEMEINDEARTIKEL
LINKS
FORTY FOUR
E-NEWSLETTER

 
Aktuell
Archiv
  

 
suchen | sitemap  |   kontakt | gästebuch

[08. September 2010] Deutsches Glücksspiel-Monopol gekippt

Das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Der Glücksspielstaatsvertrag, mit dem die Länder sich bis Ende 2011 das Monopol auf Glücksspiele gesichert und Internetwetten verboten hatten, begrenze die Glücksspiele nicht "in kohärenter und systematischer Weise" und könne deshalb "nicht mehr gerechtfertigt werden". In Sachen Glücksspiel müssen deutsche Gerichte nun neu entscheiden.

Das Urteil ist in dieser Schärfe überraschend. In früheren Entscheidungen zum stark umkämpften Glücksspielmarkt hatte der EuGH stets geurteilt, dass staatliche Lottomonopole mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU vereinbar sind, wenn es den Staaten dabei um den Schutz vor Spielsucht und nicht um größtmögliche Gewinne geht. Ob es verhältnismäßig sei, müssten die Gerichte vor Ort klären. So hatte der EuGH zum Beispiel das staatliche Glücksspielmonopol in Portugal gestützt.

Auch Deutschland stehe es grundsätzlich frei, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken und staatliche Monopole zu schaffen, argumentierten jetzt die Luxemburger Richter. Sie monieren aber, dass in Deutschland die staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen betreiben, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden Kasinos oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial haben als die vom Monopol erfassten Spiele. "Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann", teilte das Gericht mit.

Mehrere Wettbüros hatten geklagt, weil ihnen in Deutschland verboten ist, Sportwetten zu vermitteln, die von den privaten Anbietern aus Österreich, Malta, Gibraltar oder Großbritannien stammen. Diese Firmen haben Lizenzen in ihren Heimatländern und berufen sich auf die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU. Deutsche Gerichte legten die Fälle dem EuGH vor.

Quelle: Financial Times Deutschland

zurück