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[13. September 2010] EuGH: Österreichisches Glücksspielmonopol ist EU-konform

Anders als in Deutschland hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom Donnerstag, das Glücksspielmonopol in Österreich nicht gekippt. Auslöser war eine an den EuGH weitergeleitete Klage des Deutschen Ernst Engelmann, der zwei Casinos in Oberösterreich ohne Konzession eröffnet und eine Geldstrafe von 2000 Euro bekommen hatte. Das alte Glücksspielgesetz verstoße gegen EU-Recht, befanden die EU-Richter. Denn das Recht zum Betrieb von Spielbanken hatten ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich. Das verletze die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit.

Der Staat darf aber weiterhin reglementieren und Konzessionen vergeben. Allerdings: So wie bisher hinter verschlossenen Türen im Finanzministerium dürfen die Genehmigungen künftig nicht mehr verteilt werden. Die Höchstrichter fordern "einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen". Das heißt, dass die Konzessionsverfahren öffentlich ausgeschrieben und den Bewerbern eine Nachprüfung ermöglicht werden. Außerdem müssen die Konzessionen für Spielbanken (Vollcasinos, nicht nur Automatenspiel) nicht allein österreichischen Unternehmen zugänglich sein, sondern allen in der EU tätigen Bewerbern. Bis dato waren die 12 staatlichen Spielbanken-Konzessionen immer nur an die Casinos Austria gegangen.

Alles in Ordnung, meinen dazu Finanzministerium und Casinos Austria. Das seit Sommer gültige neue Glücksspielgesetz, das die EU-weite Ausschreibung von Konzessionen vorsieht, "berücksichtigt bereits die EuGH-Entscheidung", sagt Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka. Es sei lediglich zu prüfen, ob auch "bloße Zweigniederlassungen von EU-Gesellschaften bei der Konzessionsausschreibung 2011 mitbieten dürfen. Das ist im neuen Gesetz nicht vorgesehen, könnte jedoch notwendig werden". Für Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher sind die bereits erteilten Konzessionen vom Urteil nicht betroffen. Die Forderungen des EuGH seien im neuen Gesetz "ausdrücklich festgehalten", wird er im „Kurier“ zitiert.

Laut Juristen könnte das EuGH-Urteil aber eine Welle von Schadenersatzklagen gegen die Republik bzw. die Casinos Austria auslösen. „Wir bereiten im Namen mehrerer Firmen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich vor“, wird beispielsweise der Rechtsanwalt Christian Horwath in der „Presse“ zitiert. Diese Firmen wollten Spielbanken betreiben, sind aber abgeblitzt, weil die Lizenzen „freihändig“ nur an die Casinos Austria vergeben worden sind.

Um diese "Sanktionslücke" zu schließen, werden die erst 2012 auslaufenden Konzessionen bereits 2011 ausgeschrieben: Die 12 bestehenden der Casinos Austria sowie drei neue und auch die Lotterien-Konzession, die ebenfalls von den Casinos Austria gehalten wird.

Glücksspiel-Boom  

Wie mehrere Medien (z.B. "Die Presse": http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/576334/index.do) bereits im Juni berichteten, sind die Österreicherinnen und Österreicher bei den Ausgaben fürs Spiel ums Glück nicht sparsam. Die Branche boomt, besonders die Bereiche Onlinecasinos und Spielautomaten. Die Durchschnittsausgaben pro Haushalt für Glücksspiel lagen im Vorjahr laut einer Studie von RegioPlan bereits bei 1020 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Für Bildung wurden lediglich 440 Euro ausgegeben. Urlaub ließ sich der Durchschnittshaushalt im Vorjahr 1090 Euro kosten.

Quellen: Kurier, Presse

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