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[16. August 2011] E-Zigaretten sind nicht gesund

Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Restaurants verhalfen der elektronischen Zigarette als Tabakalternative zu weltweiter Bekanntheit. Erfunden wurden „E-Tschicks“ bereits vor über zehn Jahren in China. In Europa sind sie erst Mitte dieses Jahrzehnts aufgetaucht, ihre Popularität nimmt seitdem stetig zu.

Drei Zutaten braucht es für den elektrischen Dunst: Eine Kartusche mit Nikotinlösung, einen elektrisch betriebenen Verdampfer und einen aufladbaren Akku. Zieht man am Mundstück, springt das kleine Gerät an und erhitzt die Flüssigkeit, der entstehende Dampf wird inhaliert und tritt beim Ausatmen als weißes Wölkchen aus dem Mund - er stinkt nicht und sticht auch nicht in den Augen. Mittlerweile sieht die E-Zigarette ihrer analogen Schwester zum Verwechseln ähnlich, ein glimmendes LED-Lämpchen simuliert sogar die abbrennende Glut.

Bis zu 300 Züge bietet eine Kapsel, was 25 echten Zigaretten entsprechen soll. Der Raucher inhaliert Nikotindampf. Da kein Tabak verbrennt, sollen Anbietern zufolge keine Schadstoffe entstehen. Einige Händler bewerben die E-Zigarette im Internet gar als "gesunde Alternative zum Rauchen", die den "Ausweg aus der Nikotinsucht" erleichtert. Aber wissenschaftliche Belege gibt es dafür nicht. Sicher ist aber, dass auch Nikotin schnell süchtig macht - und damit auch das in den Kartuschen.

Auf manchen Web-Seiten wird die E-Zigarette als "gesunde Alternative zum Rauchen" oder als "Ausweg aus der Nikotinsucht" beworben. Bisher wurden jedoch weder die potentiellen Gesundheitsfolgen hinreichend erforscht noch ein wissenschaftlicher Beweis geliefert, dass sich E-Zigaretten besser zur Rauchentwöhnung eignen als etwa Nikotinpflaster oder -kaugummis. Im direkten Vergleich könnten E-Zigaretten tatsächlich weniger Schaden anrichten als normale Zigaretten. Mit ihnen nimmt der Konsument nur das reine Nikotin auf, ohne die krebserregenden Stoffe einzuatmen, die beim Verbrennen von Tabak entstehen. Gleichwohl ist Nikotin ein Nervengift, das bei einer Überdosis zu schweren Schäden führen kann und natürlich abhängig macht. Gesund ist das Dampfen in keinem Fall. Zudem unterliegen die Hersteller von E-Zigaretten keinerlei verbindlichen Qualitätskontrollen. 

Rechtlicher Graubereich

In Österreich fallen nikotinhaltige Kartuschen für E-Zigaretten in den Bereich des Arzneimittelgesetzes und dürfen daher nur über Apotheken vertrieben werden. Laut Informationen der Wirtschaftskammer kommt in diesem das Gutachten des so genannten „Abgrenzungsbeirates“ (Arzneimittelgesetz) vom März 2007 zur Anwendung, wonach die Kapsel als Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz und der Inhalationsanteil als Medizinprodukt nach dem Medizinproduktegesetz einzustufen ist und daher die Vermittlung solcher Produkte auch außerhalb von Apotheken, zum Beispiel durch Direktberater, unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Die meisten E-Zigaretten werden jedoch über Onlinehops angeboten. Hier ist die Gesetzeslage für E-Zigaretten uneinheitlich. Die EU-Kommission erwägt daher eine Prüfung, an deren Ende ein Verbot stehen könnte.

Quellen:

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