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[16. Januar 2012] Westbahn: Rauchen nun doch verboten

Die "Westbahn" hat nach mehreren Anzeigen nun doch das Rauchen in ihren Zügen untersagt. In einer Aussendung hieß es: "Da das Gesundheitsministerium in einem Schreiben an die zuständigen Behörden festgestellt hat, zwar keine eindeutige Rechtsgrundlage zu haben, aber dennoch die Ansicht zu vertreten, dass das Rauchen in der Westbahn nicht zulässig ist, müssen wir damit rechnen, ein Verfahren in erster Instanz zu verlieren. Da weiters im Verwaltungsverfahren jede Anzeige gesondert behandelt wird und der Westbahn von den Rauchersheriffs eine Klagsflut angedroht wurde, sind wir aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht verpflichtet, das Rauchen in den Raucherlounges vorläufig zu untersagen."

Man sei aber weiterhin gewillt, "diese Streitfrage bis zur letzten Instanz auszufechten", hieß es in der Aussendung mit Hinweis auf Geschäftsführer Stefan Wehinger. "Denn die Westbahn hat die Vorgaben des Tabakgesetzes für Ausnahmegenehmigungen nach Punkt und Beistrich umgesetzt und ist daher überzeugt, vor einem Gericht Recht zu bekommen", wurde hinzugefügt.

Der Gesetzgeber sieht die Situation freilich anders: "Rauchen ist in öffentlichen Räumen schlichtweg verboten. Sonderregelungen gibt es nur für die Gastronomie, Trafiken und Glücksspielbetriebe." In Straßenbahnen würde schließlich auch kein Raucherséparée installiert, wird Franz Pietsch, der Leiter des Bereichs Drogenkoordination und Rechtsfragen im Ministerium in der Tageszeitung "Der Standard" zitiert.

Quellen: ORF, Kleine Zeitung, Der Standard

siehe auch Meldung vom 7. Dezember 2011

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