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[19. Januar 2012] Infos zum Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz

Mit 1. Jänner 2012 ist in Österreich das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) in Kraft getreten. Ähnlich dem Suchtmittelgesetz, wird der Umgang mit “Neuen Psychoaktiven Substanzen” (“Legal Highs” bzw. Research Chemicals) per 1.1.2012 strafrechtlich untersagt. Konkret ist die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr sowie die Überlassung und Verschaffung (Weitergabe) solcher Substanzen, um daraus einen Vorteil zu ziehen, verboten. Für den Fall des Verstoßes gegen dieses Gesetz, reicht die gerichtliche Strafdrohung bis zu zwei Jahren Haft und in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft.

Das Rechtsinformationssystem im Bundeskanzleramt bietet den gesamten Gesetzestext samt Anlagen zum Download an:

Quelle und weitere Infos zum NPSG: ChEckiT!

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