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QUELLE: http://www.praevention.at

05.10.2020

Deutschland: Strengeres Tabakwerbeverbot beschlossen

In Deutschland wird es künftig strengere Werbeauflagen für Tabakprodukte geben. So wird die Außenwerbung für Zigaretten & Co., z.B. in Form von Plakaten etc., ab dem Jahr 2022 verboten. Bereits ab Jänner 2021 ist die Werbung in Kinos untersagt, jedoch nur bei Filmen für Unter-18-Jährige. Auch das Verteilen von Gratisproben außerhalb von Fachgeschäften wird stärker eingeschränkt. Ab dem Jahr 2023 sollen die Verbote auch für Tabakerhitzer bzw. E-Zigaretten gelten.

Lob, aber auch Kritik kam für die beschlossenen Maßnahmen vonseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von Medizinern. Die Verbote könnten noch weitergehen, wird Rüdiger Krech, WHO-Direktor für Gesundheitsförderung, im "Spiegel" zitiert: „Dass das Werbeverbot im Kino nur für Filme gilt, die für unter 18-Jährige zugelassen ist, ist bedauerlich", sagte Krech gegenüber dem „Spiegel“. Andere Länder hätten Werbung für Tabakprodukte in Kinos ganz untersagt. Auch das Plakatwerbeverbot hätte früher in Kraft treten können. Zudem fehle laut Krech ein völliges Verbot für Werbung rund um Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen.
Der deutsche Ärztepräsident Klaus Reinhardt warnte in der „Zeit“ auch vor dem Raucheinstieg mittels E-Zigaretten: „Wir beobachten mit großer Sorge, dass Jugendliche durch E-Zigaretten an das Rauchen herangeführt werden. Auch für elektronische Verdampfer sollten deshalb Außenwerbeverbote möglichst schnell in Kraft treten".

In Österreich gibt es im Vergleich zu Deutschland strengere Regeln. Es gilt grundsätzlich ein absolutes Tabakwerbe- und -sponsoringverbot, das auch auf "verwandte Erzeugnisse" (z.B. E-Zigaretten) ausgedehnt wurde. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahme-Regelungen. So darf beispielsweise Tabakwerbung an den Verkaufsstellen und Zigarettenautomaten platziert werden oder auch Werbung in Printmedien vorkommen, sofern diese Medien „ausschließlich für im Tabakhandel bzw. im Bereich des Handels mit verwandten Erzeugnissen tätige Personen bestimmt sind“ (§ 11 Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz).

 

Quellen und weiterführende Infos:

Zeit Online: Tabakwerbeverbot in Deutschland wird ausgeweitet

Der Spiegel: WHO fordert von Deutschland mehr Strenge gegen das Rauchen

RIS: Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz

 

Bild:Pixabay