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QUELLE: http://www.praevention.at

13.12.2022

Firmen-Weihnachtsfeier: Fettnäpfchen-Falle Alkohol

Die Arbeiterkammer hat ein aktuelles Video zum Thema Firmen-Weihnachtsfeier veröffentlicht. Darin erörtert Arbeitsrechtsexperte Sascha Tomanek neben der Frage, ob die weihnachtlichen Events als Arbeitszeit oder Privatvergnügen zählen, auch das Thema Alkohol.

Grundsätzlich gilt: Findet eine Zusammenkunft während der Arbeitszeit statt, ist die Anwesenheit für MitarbeiterInnen auch verpflichtend. Bei Feiern außerhalb der Dienstzeit gilt dies natürlich nicht. Generell sollten Weihnachtsfeiern, so der Tipp der AK, auch von Partymuffel wahrgenommen werden. Sie stellen eine gute Chance dar, mit der Chefin, dem Chef bzw. den KollegenInnen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst.

Beim Thema Alkohol wird dabei jedoch zu Vorsicht geraten. Alkohol ist bei Weihnachtsfeiern durchaus üblich, enthält aber auch ein Gefahrenpotenzial für Fettnäpfchen. Denn das berühmte "eine Glas zu viel" lockert nicht nur die Zunge, sondern mitunter auch die Selbstkontrolle, wenn dabei vielleicht mit dem Vorgesetzten über zu private Dinge geplaudert wird oder man sich im Zuge der Feier zu "touchy" gegenüber KollegInnen verhält. Dies kann nicht nur zu unangehmen oder peinlichen Situationen führen, sondern unter Umständen auch zu arbeitsrechtlichen Problemen.

 

Hier geht's zum Video:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitszeit/Firmenweihnachtsfeier.html

 

Bild: pexels.com