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17.10.2019

Testkäufe Jugendschutz: Erfreuliche Bilanz

Jugendliche Testkäufer kommen in Oberösterreich nicht mehr so leicht an Alkohol. (Foto: © JackF / Fotolia)

Die Überprüfung der Abgabe von Alkohol an Minderjährige durch jugendliche Testkäufer hat sich in der Schweiz und in anderen Bundesländern Österreichs als eine sehr wirksame Maßnahme des Jugendschutzes und der Prävention erwiesen. Seit Jänner 2014 überprüft das Institut Suchtprävention im Auftrag der OÖ Landesregierung mit ausgewählten Jugendlichen die Einhaltung des Jugendschutzes hinsichtlich der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren in ganz Oberösterreich.

Am 16.10. 2019 wurde die Halbjahresbilanz 2019 von Landesrat Wolfgang Klinger und Christoph Lagemann (Leiter Institut Suchtprävention), präsentiert. Die Ergebnisse waren überaus erfreulich, weil es in allen Bereichen Verbesserungen im Vergleich zu den vergangenen Ergebnissen gab:

Im ersten Halbjahr 2019 wurden oberösterreichweit 417 Testkäufe in Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieben, Tankstellenshops und Gastronomiebetrieben durchgeführt. Von den 417 getesteten Betrieben waren 286 Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe (68,6 %), 84 Betriebe waren Tankstellen-Shops (20,1 %) und 47 Gastronomiebetriebe (11,3 %). Bei allen Testkäufen sollte von den minderjährigen TestkäuferInnen gebrannter Alkohol erworben werden, im Einzelhandel und in Tankstellenshops in Form einer großen Flasche Wodka (0,7 Liter; Alkoholgehalt 37,5 %), in Gastronomiebetrieben pur oder als Mixgetränk.  Diese Produkte dürfen in Oberösterreich erst mit 18 Jahren erworben werden. Falls im getesteten Betrieb kein gebrannter Alkohol verkauft wird, sollten die jugendlichen TestkäuferInnen versuchen, 1 Päckchen Zigaretten zu erwerben, was im Halbjahr 2019 in keinem einzigen Betrieb der Fall war. Die jugendlichen Testkäufer/innen sind alle zwischen 14 und 15,5 Jahre alt und werden von geschulten erwachsenen Personen begleitet, welche die Ergebnisse der Testkäufe protokollieren und dem Kassen-bzw. Servicepersonal sowie den (Filial-)Leitungen der getesteten Betriebe rückmelden.

In 367 der getesteten Betriebe (88,0 %) wurden die geltenden Jugendschutz-bestimmungen eingehalten und kein gebrannter Alkohol abgegeben, in 50 Betrieben (12,0 %) war dies nicht der Fall. Die Abgabenquote sank somit um 12,5 Prozentpunkte von 24,5 % (Jahrergebnis 2018) auf 12,0 % im ersten Halbjahr 2019 (2014: 31,0 %; 2015: 25,5%; 2016: 20,7 %; 2017: 22,6 %).

Die getesteten 286 Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe hielten sich insgesamt zu 88,1 % an das Jugendschutzgesetz. 11,9 % der Betriebe im Lebensmittel-Einzelhandel gaben Alkohol ab. Im Vergleich zum Jahresergebnis 2018 bedeutet dies einen Rückgang der Abgabequote im Lebensmittel-Einzelhandel von 23,2 % um 11,3 Prozentpunkte auf 11,9 % (2014: 27,4 %; 2015: 20,4 %; 2016: 17,4 %; 2017: 20,0 %). Die Quote der Altersüberprüfung durch Ausweiskontrollen bei Nicht-Abgabe stieg von 64,1 % im Jahr 2018 um 5,1 Prozentpunkte auf 69,2 % im Halbjahr 2019 (2014: 56,5 %; 2015: 65,3 %; 2016: 69,5 %; 2017: 66,6 %). Der Aushang der geltenden Jugendschutzbestimmungen stieg von 2018 (91,9 %) um 5,0 Prozentpunkte auf 96,9 % im Halbjahr 2019 (2014: 87,6 %; 2015: 93,4 %; 2016: 94,7 %; 2017: 91,9 %).

Von 84 getesteten Tankstellenshops hielten sich insgesamt 91,7 % an die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Damit sank die Abgabequote im ersten Halbjahr 2019 in Tankstellen-Shops verglichen mit Jahresende 2018 (22,1 %) um 13,8 Prozentpunkte auf 8,3 % (2014: 41,1 %; 2015: 20,8 %; 2016: 17,4 %; 2017: 19,6 %). Die Quote der Altersüberprüfung durch Ausweiskontrollen bei Nicht-Abgabe sank von 2018 (57,5 %) bis zum Halbjahr 2019 um 3,9 Prozentpunkte auf 53,6 %. Der Aushang der geltenden Jugendschutzbestimmungen stieg von 2018 (79,7 %) um 5,3 Prozentpunkte auf 85,0 % im Halbjahr 2019 (2014: 60,2 %; 2015: 85,5 %; 2016: 85,6 %; 2017: 84,0 %).

Auf Grund der Vielzahl der Lokale (die aber bei Weitem nicht alle für Testungen mit minderjährigen Jugendlichen geeignet sind) wurden nur ausgewählte Gastronomiebetriebe (Cafés, Pubs, Gastgärten, Lokale in Kinos oder Einkaufszentren, Imbisslokale) tagsüber getestet. Die Testergebnisse ermöglichen daher nur eine grobe Trendeinschätzung hinsichtlich der gesamten Gastronomie. Die 47 getesteten Gastronomiebetriebe hielten sich zu 80,9 % an die Jugendschutzbestimmungen. Damit sank die Abgabequote im Vergleich zum Jahresergebnis 2018 von 31,9 % um 12,8 Prozentpunkte auf 19,1 % im Halbjahr 2019 (2015: 42,9 %; 2016: 37,0 %; 2017: 34,3 %). Die Quote der Altersüberprüfung durch Ausweiskontrollen bei Nicht-Abgabe stieg um 11,9 Prozentpunkte von 26,4 % (2018) auf 38,3 % (Halbjahr 2019). Der Aushang der geltenden Jugendschutzbestimmungen stieg von 41,9 % im Jahr 2018 um 1,0 Prozentpunkte auf 42,9 % im Halbjahr 2019 (2015: 41,3 %; 2016: 39,3 %; 2017: 53,4).

 

Landesrat KommR. Ing. Wolfgang Klinger: „Die Halbjahres-Testkauf-Bilanz zeigt eine wirklich erfreuliche Entwicklung, bei der wir hoffen, dass es auch so bleibt. Unser erklärtes Ziel ist es, durch die Testkäufe bei den Betriebsverantwortlichen und beim Verkaufspersonal das Bewusstsein für die Einhaltung der Bestimmungen des Oö. Jugendschutzgesetzes zu schärfen und zu fördern. Daher wird das Land Oberösterreich am System der Testkäufe festhalten bzw. dieses ausbauen. Nur durch eine kontinuierliche Kontrolle der Einhaltung der Gesetzesbestimmungen kann weiterhin sichergestellt werden, dass dem Jugendschutz entsprochen wird“

DSA Christoph Lagemann: „Die Testkäufe zur Einhaltung des Oö. Jugendschutzgesetzes haben sich in den vergangen Jahren sehr gut bewährt. Sie sind ein hervorragendes Instrument, um beim wichtigen Thema Jugendschutz das nötige Bewusstsein zu schaffen“

Weitere Details: Land OÖ