Nach einer vierjährigen Übergangsphase sind ab 20. Mai 2020 in gesamten Europäischen Union Mentholzigaretten verboten. Das Verbot ist Teil der EU-Tabakrichtlinie, die im Jahr 2014 nach zähen Verhandlungen mit der Tabakindustrie beschlossen wurde und im Jahr 2016 in Kraft trat. Neben den Mentholzigaretten sind nun auch alle anderen Zigaretten „mit charakteristischen Aromen“ verboten, weil sie den Tabakgeschmack überdecken und dadurch das Rauchen gerade für Einsteiger attraktiver machen. Bereits seit 2016 müssen auch zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln und Drehtabakverpackungen für Schockbilder und aufklärende Warnhinweise reserviert sein. Mit dem Verbot der Aromen tritt nun die Richtlinie endgültig in Kraft.
Quellen und weiterführende Infos:
Artikel in den OÖN: Die letzten Tage der Mentholzigarette
ORF-ON: EU-weites Verbot für Mentholzigaretten
EU-Kommission: Regulierung von Tabakerzeugnissen
Bild: István Varga | Pixabay