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Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen zu Social Media Verbot für Kinder

30. September 2026

Im Juli dieses Jahres hat die österreichische Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung geschickt. Ziel ist es, Plattformen einzuschränken, die suchtfördernde Funktionen verwenden. Konkret geht es um den Zugang zu den Social-Media-Plattformen Tiktok, Instagram, Snapchat und Youtube, der für Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 14. Geburtstag verboten werden soll. Dabei soll die Altersverifikation nicht über die Plattform selbst, sondern über Drittanbieter (z. B. ID Austria) erfolgen.

Mitte September wurde nun von der EU-Kommission der EU-„Kids Act“ präsentiert, ein Gesetzesentwurf auf EU-Ebene, der Minderjährige durch verschiedene Sicherheitsstandards im Netz schützen soll. Dabei geht es nicht nur um soziale Medien und Videoplattformen, sondern auch um Online-Videospiele und KI-Chatbots. Im Unterschied zum österreichischen Gesetzesentwurf sieht der EU-Vorschlag ein Verbot bis 13 Jahren vor, dafür einen limitierten Zugang zwischen 13 und 15 Jahren, bei dem nur die Erziehungsberechtigten einen Account erstellen können, u.a. mit einer Bildschirmzeit, die auf eine Stunde pro Tag limitiert ist. 

Welcher der beiden Gesetzesentwürfe künftig für Österreich relevant werden, ist derzeit noch unklar. Mögliche Szenarien sind beispielsweise auf der Website des österreichischen Parlaments nachzulesen: "EU Kids Act" vs. Österreichs Regierung: Wessen Social-Media-Verbot kommt? | Parlament Österreich

Bis 21. September gab es die Möglichkeit Stellungnahmen zum österreichischen Gesetzesentwurf einzureichen. Diese Möglichkeit wurde u.a. auch von Dr. Rainer Schmidbauer, Geschäftsfeldleiter Institut Suchtprävention von pro mente OÖ und Prim. Priv.-Doz. Dr. Kurosch Yazdi-Zorn, Vorstand von pro mente OÖ und Leiter der Ambulanz für Spielsucht Linz in Anspruch genommen.

Auszug aus der Stellungnahme:

„Für Jugendliche erfüllen soziale Medien wichtige Funktionen wie soziale Teilhabe, Information, Bildung, Kommunikation und Kreativität. Regulierungsbedarf entsteht, wo Angebote Aufmerksamkeit gezielt bündeln, um Nutzungsdauer und Nutzungsintensität gezielt zu erhöhen, sozialen Druck erzeugen oder gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Risiken verstärken. Kinder und Jugendliche die sich noch in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zur Impulskontrolle, Emotionsregulation und Selbststeuerung befinden, benötigen hier altersadäquaten Schutz.

Aus diesen Gründen wird das Vorhaben, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu stärken, von unserer Seite ausdrücklich begrüßt.

Im Entwurf finden sich dazu wichtige Ansätze wie die funktionsbezogene Zugangskontrolle, die datenschutzbezogenen Anforderungen an die Altersverifikation und zusätzlichen behördlichen Möglichkeiten, Verstöße zu verfolgen. Dadurch wird die Verantwortung der Anbieter die solche Umgebungen zur profitablen wirtschaftlichen Nutzung gestalten, sichtbar und erweitert.

Wichtige Ergänzungen aus suchtpräventiver Sicht wären jedoch verpflichtende Regelungen für eine sichere und altersgerechte Gestaltung digitaler Angebote, erweiterte altersgerechte Schutzmaßnahmen und eine nachhaltig abgesicherte Prävention.“

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