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QUELLE: http://www.praevention.at

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Evidenzbasierte Suchtprävention

Das Konzept der Evidenzbasierung ist in den letzten Jahren von der Medizin auf andere Handlungsbereiche übertragen worden. In der Suchtprävention erfolgte diese Übertragung zu wenig reflektiert, so dass das Verständnis von Evidenzbasierung in mancher Hinsicht von Unschärfen und überzogenen Erwartungen geprägt wird. Ein grundsätzliches Problem ist, dass die Aspekte der Evidenzbasierung und der Evidenzgenerierung in vielen Publikationen zur evidenzbasierten Suchtprävention nicht ausreichend getrennt werden. So wird gefordert, dass ein evidenzbasiertes Projekt einen Wirkungsnachweis erbringen müsste. Dies ist weder semantisch korrekt noch inhaltlich sinnvoll. Evidenzbasierung in der Suchtpräventionspraxis liegt bereits vor, wenn im Rahmen der Konzeptionserarbeitung das verfügbare Wissen aus der Wissenschaft (Theorie und Empirie), der Praxis (Expertise) und den Zielgruppen (Einschätzungen) gewissenhaft, vernünftig und systematisch genutzt wird. Die Generierung von anwendungsorientiertem Wissen erfolgt im Rahmen von Studien und dabei auch auf der Ebene der Wirkungsforschung, die die Effekte der präventiven Maßnahmen auf die Risiko- und Schutzfaktoren, auf die Sucht selbst, auf nicht intendierte (erwünschte und unerwünschte) Nebenwirkungen sowie auf Folgewirkungen (z.B. Einsparung volkswirtschaftlicher Kosten) nachzuweisen versucht.

 

So gesehen stehen die Begriffe Evidenzbasierung und Evidenzgenerierung in einem vergleichbaren Verhältnis zueinander wie die der evidenzbasierten Praxis in der Suchtprävention und der Suchtpräventionsforschung. Die Praxis ist angehalten, auf der Basis des verfügbaren Wissens zu handeln, während die Forschung neben der Erforschung der Grundlagen für das Praxishandeln (z.B. zu Risiko- und Schutzfaktoren) die Wirkungen von suchtpräventiven Maßnahmen überprüft und so neues Wissen zur Effektivität und deren Bedingungen generiert. Dabei ist zu beachten, dass evidenzbasiertes Praxishandeln und Suchtpräventionsforschung in Hinblick auf die Unterscheidung von Wissensbasierung und Wissensgenerierung nicht absolut voneinander zu trennen sind. Auch die Praxis generiert durch interne Evaluationen, durch Erfahrung der Fachkräfte und durch den Kontakt mit den Zielgruppen laufend neues Wissen, das als Basis für das eigene Handeln genutzt wird. Selbstverständlich formuliert auch die Suchtpräventionsforschung ihre Fragestellungen und Hypothesen auf der Basis bereits vorhandenen Wissens. Wir haben es demnach mit einem Kontinuum zu tun, auf dem die Praxis tendenziell auf der Seite der Evidenzbasierung zu verorten ist, während die Forschung der Generierung von Wissen näher steht. Schließlich orientiert sich die Suchtpräventionspraxis primär an ihrer Identität als Profession, während sich die Suchtpräventionsforschung als wissenschaftliche Disziplin versteht.

Eckpunkte zur evidenzbasierten Suchtprävention

  • Evidenzbasierte Suchtprävention entspricht der gewissenhaften, vernünftigen und systematischen Nutzung der gegenwärtig  bestmöglichen theoretisch und empirisch ermittelten wissenschaftlichen Erkenntnisse als auch des Praxiswissens sowie des Wissens der Zielgruppen für die Planung, Implementierung, Evaluation, Verbreitung und Weiterentwicklung von verhältnis- und  verhaltensbezogenen Maßnahmen. Die Generierung neuen Wissens für evidenzbasierte Suchtprävention erfolgt im Kontext von Forschung und Praxis.
  • Evidenz in der Suchtprävention ergibt sich demnach aus der Integration von wissenschaftlich generierter Evidenz, dem  Erfahrungswissen aus der Praxis und dem subjektiven Wissen der Zielgruppen. Evidenzbasierte Suchtprävention ist  dementsprechend nicht gleichzusetzen mit der Erstellung von Wirksamkeitsnachweisen.
  • Die Verständigung zwischen Forschung und Praxis über zentrale Dimensionen, Inhalte und Vorgehen ist für eine evidenzbasierte Suchtprävention erforderlich und von beiden Seiten gleichermaßen zu fördern.
  • Evidenzbasierte Suchtprävention erfordert zwingend die Diskussion von Wertefragen und deren Entscheidungen in allen Phasen der Nutzung und Genese von Evidenz.
  • Evidenzbasiertes Handeln und Forschen in der Suchtprävention benötigen einen klaren, realistischen Auftrag vonseiten der  Auftraggeber, eine angemessene finanzielle Ausstattung und genügend qualifiziertes Personal. Wenn diese Rahmenbedingungen  nicht gegeben sind, ist evidenzbasierte Suchtprävention nicht möglich.
  • Evidenzbasierte Suchtprävention ist strukturell bei allen an der Suchtprävention beteiligten Institutionen und Entscheidungsträgern zu verankern.
  • Nicht alles relevante Wissen für eine wirkungsvolle Suchtprävention kann empirisch erfasst werden, und nicht alles, was empirisch erfasst werden kann, ist für eine wirkungsvolle Suchtprävention relevant.

 

 

Quelle und weiterführende Literatur:

Experten- u. Expertinnengruppe „Kölner Klausurwoche“ (2014): Memorandum Evidenzbasierung in der Suchtprävention – Möglichkeiten und Grenzen. Köln.