Wenn der Verdacht besteht, dass Beschäftigte am Arbeitsplatz unter dem Einfluss von Substanzen stehen, ist der Wunsch nach Objektivierung durch einen Test verständlich. Nicht immer bringen Alkohol- oder Drogentests aber die gewünschte Sicherheit. Außerdem sind sie an die Freiwilligkeit und ausdrückliche Zustimmung der ArbeitnehmerInnen gebunden.
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