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Testkäufe Jugendschutz

Mit der Jugendschutz-Novelle vom 1. November 2013 wurde u.a. die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Alkohol-Testkäufen geschaffen. Das Institut Suchtprävention ist von der Oö. Landesregierung mit der Umsetzung beauftragt worden.

 

Die Überprüfung der Abgabe von Alkohol an Minderjährige durch jugendliche Testkäufer hat sich in der Schweiz und in anderen Bundesländern Österreichs als eine sehr wirksame Maßnahme des Jugendschutzes und der Prävention erwiesen. Seit Jänner 2014 überprüft das Institut Suchtprävention mit ausgewählten Jugendlichen die Einhaltung des Jugendschutzes hinsichtlich der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren in ganz Oberösterreich.

 

Die jugendlichen Testkäufer/innen müssen jünger als 16 Jahre sein und damit altersmäßig unter dem Schutzalter für die Abgabe von Alkohol liegen. Dieses Schutzalter ist durch das Jugendschutzgesetz des Landes OÖ festgelegt. Die jugendlichen Testkäufer/innen werden von Experten des Instituts Suchtprävention geschult und während des Einsatzes von erwachsenen Betreuern begleitet.


Ein zentrales Ziel des Projektes liegt in der Sensibilisierung des Verkaufspersonals. Erst nach einer wiederholten Übertretung des Jugendschutzes wird die zuständige Strafbehörde durch die Oö. Landesregierung informiert. Mit den Alkohol-Testkäufen sollen Abgabestellen zur Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen ermutigt werden. Unmittelbar nach dem Testkauf wird die Verkaufsstelle vom erwachsenen Begleitpersonal über das Ergebnis informiert. Wurde kein Alkohol verkauft, wird der gelungene Beitrag zum Jugendschutz im persönlichen Gespräch hervorgehoben. Sollte Alkohol abgegeben worden sein, wird für mehr
Verantwortungsbewusstsein geworben und die Einhaltung des Jugendschutzes eingefordert. In beiden Fällen erhalten die Betriebe zudem nach einigen Wochen einen Rückmeldebrief samt Informationsmaterial.

 

Ziel des Projekts ist die Förderung einer Verkaufskultur, die die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Als nicht unbedeutender Nebeneffekt werden die Öffentlichkeit sowie Jugendliche und deren Umfeld zum Thema Jugendschutz sensibilisiert.


Ungeachtet dessen weiß man, dass die Wirksamkeit von Verboten begrenzt ist. Substanzmissbrauch oder riskanter Konsum – ob legal oder illegal – hat in der Regel eine Geschichte und findet nicht zufällig statt. Diese Tatsache muss als gesamtgesellschaftliches Phänomen thematisiert werden – und nicht als Problem von Jugendlichen oder Randgruppen. Nicht alle Jugendlichen sind gleich gefährdet. Bedeutende Sozialisierungsinstanzen wie Familie, Schule, außerschulische Institutionen und Arbeitswelt können einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen leisten. Deshalb setzt die Suchtprävention bereits im frühen Kindesalter ein und bemüht sich, diese Instanzen in ihrer gesundheitsfördernden Rolle zu unterstützen. Folglich stellen auch die Alkohol-Testkäufe einen Teil unterschiedlicher, settingspezifischer Maßnahmen zum Thema Alkohol dar.

Ihr Ansprechpartner:

Mag. Dietmar Krenmayr, MA
Abteilung Außerschulische Jugend - Arbeitswelt - Kommunales
dietmar.krenmayr(at)praevention.at
T +43 (0) 732 77 89 36 - 24