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Höchstgericht kippt Alkoholverkauf in Automatenshops
07. Juli 2026
Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) stellt fest, dass ausschließlich mit Selbstbedienungsautomaten ausgestattete Räume ohne Personal nicht als Betriebsräume im Sinne der Gewerbeordnung gelten. Somit sei darin auch der Verkauf alkoholischer Getränke unzulässig.

