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QUELLE: http://www.praevention.at

28.05.2018

Linz: Alkoholverbot und Schutzzonen an „Hot Spots“

Am Linzer Hessenplatz gilt seit 25. Mai ein Alkoholverbot. Grafik: Stadt Linz

Seit Freitag, 25. Mai 2018, gilt im und rund um den Linzer Hessenplatz ein Alkoholverbot. Demnach sind der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Aufenthalt von offenkundig alkoholisierten Personen untersagt. Ebenso verboten ist laut Information der Stadt Linz „das Bereithalten oder Öffnen von Behältnissen alkoholischer Getränke“. Nicht betroffen wären behördlich genehmigte Gastronomiebetriebe und Gastgärten während der Betriebszeiten sowie behördlich erlaubte Veranstaltungen. Der Ordnungsdienst der Stadt Linz wird in Abstimmung mit der Polizei das Verbot kontrollieren. Nähere Infos dazu gibt es in einer Aussendung der Stadt Linz:

Wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten, sollen in Kürze, ab 1. Juni, dem Alkoholverbot auch polizeiliche „Schutzzonen“ folgen, die den Handel mit verbotenen Substanzen (in erster Linie Cannabis) an den Linzer „Hot Spots“ unterbinden soll. Schutzzonen können an Orten, wo sich "Minderjährige in besonderem Maße aufhalten" und wo nachgewiesenermaßen strafbare Handlungen wiederholt gesetzt wurden, eingerichtet werden. Dies ist ausschließlich durch die Polizei möglich. Grundlage ist der § 36 a des Sicherheitspolizeigesetzes. Konkret betrifft dies neben dem Hessenpark auch den Hinsenkampplatz in Urfahr und den Bereich der Turmstraße rund um das Krempl-Hochhaus.

Die Polizei hat künftig in diesen Schutzzonen mehr Handhabe gegen mutmaßliche Drogendealer, da bereits der „begründete Verdacht“ genügt, dass eine Person eine strafbare Handlung setzen will, um sie wegzuweisen. Zudem können die Personalien aufgenommen und ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Letzteres kann bis zu 30 Tage dauern. Die Maßnahmen gelten sowohl für mutmaßliche Dealer als auch Käufer.

 

Quellen und weiterführende Infos:

Aussendung der Stadt Linz: Alkoholverbot am Hessenplatz beschlossen

Artikel OÖ Nachrichten: Das nächste Verbot im Hessenpark