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QUELLE: http://www.praevention.at

05.02.2019

Rauchen erst ab 18: Erhöhtes Schutzalter seit Februar auch OÖ

Wie bereits auf praevention.at angekündigt, darf nun auch in Oberösterreich erst ab 18 Jahren geraucht werden. Mit 1. Februar 2019 ist in Oberösterreich eine Novelle zum Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Kern der Novelle ist die Anhebung des Schutzalters beim Rauchen - von 16 auf nun 18 Jahre. 

Verkaufsverbot österreichweit

Seit 1. Jänner 2019 dürfen laut Tabak- und Nichtraucher/innen-Schutz-Gesetz (TNRSG) Tabakprodukte und verwandte Erzeugnisse nur mehr an Personen verkauft werden, die 18 Jahre oder älter sind. Die Regelung betrifft Zigaretten sowie andere Tabakwaren wie z.B. Zigarren, Zigarillos, Kau- und Schnupftabak, Snus, aber auch E-Zigaretten, E-Shishas und zugehörige Liquids (sowohl nikotinhältig als auch nikotinfrei) und Shishas (Wasserpfeifen).

Konsum- und Aufenthaltsverbot in OÖ

Neben dem bundesweiten Verkaufsverbot wurden auch auf Ebene der Bundesländer die jeweiligen Jugendschutzgesetze auf das höhere Schutzalter von 18 Jahren angepasst. Mit 1. Februar 2019 ist in Oberösterreich eine entsprechende Novelle zum Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. Das Rauchen unter 18 Jahren ist nun gänzlich verboten. Dies gilt sowohl für den Konsum von Zigaretten, Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen als auch für E-Zigaretten, E-Shishas und verwandte Produkte. Zudem ist Jugendlichen unter 18 Jahren der Aufenthalt in Betriebsräumlichkeiten, in denen vorwiegend Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas oder E-Zigaretten abgegeben bzw. konsumiert werden, verboten.


Es gibt keine Ausnahmeregeln oder Übergangsbestimmungen für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderungen schon rauchen durften.

 

Weitere Infos:

Gesetzestext: OÖ Jugendschutzgesetz

Infoportal jugenschutz-ooe.at: Broschüre zum Thema Jugendschutz

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain