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QUELLE: http://www.praevention.at

20.01.2017

Cannabis als Medizin: Deutschland erleichtert Zugang

In Deutschland wurde am 19. Jänner 2017 einstimmig eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die schwerkranken Menschen den Zugang zu Cannabisblüten und Cannabisextrakten erleichtert. Bislang war dies nur für Fertigarzneimittel mit einzelnen Cannabis-Wirkstoffen oder über spezielle Ausnahmeregelungen für Schmerzpatienten möglich. Zudem mussten die Patienten die Kosten dafür zumeist selbst tragen. Mit der Gesetzesänderung können nun Ärzte Rezepte für Cannabisblüten und Cannabisextrakte ausstellen, die wie andere Medikamente auch über Apotheken erhältlich sein werden. Eine gesonderte Ausnahmeerlaubnis ist dazu nicht mehr nötig. Der Cannabis-Bezug auf Rezept soll jedoch ausschließlich für Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen gelten. Vorteile der neuen Regelung seien laut Marlene Mortler, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, die Qualitätssicherung der Cannabisprodukte und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Ähnlich wie in Österreich wird es künftig auch in Deutschland eine staatliche Agentur unter der Verantwortung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte geben, die den Anbau und den Vertrieb von Cannabis koordiniert und kontrolliert. Der Eigenanbau bleibt jedoch weiterhin verboten. Die neue Regelung soll im März in Kraft treten.

 

Quellen und weiterführende Informationen:

Mitteilung auf drogenbeauftragte.de: Cannabis als Medizin

Artikel in welt.de: Bundestag gibt Cannabis auf Rezept frei

 

Foto: Pixabay.com lizenziert unter CC0 Public Domain