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QUELLE: http://www.praevention.at

24.11.2020

CBD laut EuGH-Urteil kein Suchtstoff

Der Europäische Gerichtshof hat am 19. November 2020 ein möglicherweise zukunftsweisendes Urteil zum Thema CDB (Cannabidiol) gesprochen. Demnach darf ein Mitgliedsstaat der EU die „Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.“
Das Besondere an diesem Urteil ist die Begründung, wonach die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union anwendbar sind, weil laut EuGH CBD nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden kann.

Diese Entscheidung steht daher im Widerspruch zur aktuellen Sichtweise der EU-Kommission, die Cannabidiol als ein Suchtgift im Sinne des UN-Einheitsübereinkommens (Single Convention) sieht und Personen, die Suchtgifte vermarkten, sich nicht auf die Warenverkehrsfreiheit in der EU berufen können.

Vorausgegangen war ein Urteil gegen zwei ehemalige Geschäftsführer einer in Frankreich ansässigen Gesellschaft zum Vertrieb elektronischer Zigaretten mit CBD-Öl. „Das CBD wurde in der Tschechischen Republik aus rechtmäßig angebauten Hanfpflanzen hergestellt, nach Frankreich importiert und dort in Patronen für elektronische Zigaretten gefüllt“, wie in einem Beitrag im „Standard“ schreibt. In Frankreich dürfen jedoch ausschließlich die Fasern und Samen der Hanfpflanze genutzt werden. Weil in diesem Fall das CBD aus der gesamten Pflanze extrahiert wurde, kam es zu einer Verurteilung durch ein französisches Strafgericht. Im weiteren Verlauf wandte sich das Berufungsgericht an den Francine Brogyányi von der Anwaltskanzlei Dorda EuGH.

Das jüngste EuGH-Urteil könnte nun das Tor für zahlreiche noch offene CBD-Anträge bei der EU-Kommission öffnen, die auf eine Zulassung als „Novel Food“ hoffen. Dies ist - spätestens seit Dez. 2018 auch in Österreich - die rechtliche Voraussetzung um CBD in Lebensmitteln verarbeiten zu dürfen. (siehe auch praevention.at News vom 12.12.2018)

 

Quellen und weiterführende Infos:

 

Bild:  NickyPePixabay