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22.03.2023

Gesundheitsministerium stuft HHC als Neue Psychoaktive Substanz ein

© MysteryShot/Adobe Stock

Wie das Gesundheitsministerium in einer aktuellen Aussendung bekannt gab, wird die Substanz Hexahydrocannabinol (HHC) ab sofort in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) aufgenommen.

HHC ist ein Cannabinoid das in der Hanfpflanze vorkommt. Wird HHC direkt aus der Cannabis-Pflanze extrahiert, unterliegt es laut Ministerium bereits jetzt dem Suchtmittelgesetz. Da HHC im Cannabis jedoch nur in geringen Anteilen vorhanden ist, wird es meist synthetisch hergestellt. Diese synthetisch erzeugte HHC wurde vom Gesundheitsministerium nun in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) aufgenommen.Damit unterliegen synthetisch hergestellte HHC-Produkte ab 23.03.2023 den Bestimmungen des Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes. Verboten sind in Österreich dadurch die Herstellung und der Handel mit synthetischem HHC. Der Besitz und Konsum bleiben hingegen straffrei.

„Synthetisch hergestellte HHC-Produkte werden in Österreich immer öfter konsumiert und vermarktet. Mögliche gesundheitliche Kurz- oder Langzeitfolgen sind aber weiterhin unbekannt. Als Neue Psychoaktive Substanz wird die Herstellung sowie der Handel von synthetisch hergestelltem HHC verboten, bis wir ausreichend Erkenntnisse über die gesundheitlichen Folgen haben”, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Mit der Aufnahme von synthetisch hergestelltem HHC in die NPSV orientiert sich Österreich an anderen europäischen Ländern, die eine ähnliche Vorgehensweise bereits umgesetzt haben bzw. diese in Kürze umsetzen wollen.

 

 

Aussendung BMSGPK: Gesundheitsministerium stuft HHC als Neue Psychoaktive Substanz ein