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QUELLE: http://www.praevention.at

26.01.2016

Staatlich kontrollierter Cannabis-Anbau in Deutschland

Wie die „Welt“ und andere deutsche Medien berichteten, wird es in Deutschland künftig für schwerkranke Schmerzpatienten möglich sein, auf Krankenschein mit Kassenrezept Cannabispräparate zu erhalten. Der Vorstoß kam bereits vor knapp einem Jahr von der Drogenbauftragten der Bundesregierung, der CSU-Politikerin Marlene Mortler. Dass der neue Gesetzesentwurf erst jetzt zur Prüfung im Kanzleramt liegt, lag laut Medienberichten an der strittigen Frage, woher das zusätzliche Cannabis für den erweiterten Patientenkreis herkommen solle.

Bisher durften in Deutschland knapp 400 Schmerzpatienten legal Cannabis beziehen, auf eigene Kosten. Der Bedarf wurde über Importe aus den Niederlanden gedeckt. Da in Zukunft jedoch mehr Betroffene mit Cannabis behandelt werden sollen als bisher und Lieferengpässe beim niederländischen Produzenten schon in der Vergangenheit mitunter zu wochenlangen Wartezeiten geführt hatten, musste eine Neuregelung her. Das Ministerium hat sich nun entschieden, eine staatlich kontrollierte Produktion in Deutschland aufzubauen. Dabei übernimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das dem Ministerium unterstellt ist, so etwas wie die Rolle eines staatlichen Dealers. Dazu soll eine so genannte Cannabisagentur bei der Behörde eingerichtet werden.

"Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettbewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- beziehungsweise Dienstleistungsverträge", steht in der Begründung des Gesetzestextes. Als Anbauer kommen landwirtschaftliche Betriebe und andere Unternehmen in Frage, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

"Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler und Apotheken." Dabei legt die staatliche Stelle dann auch den Preis fest, den die Krankenkassen für das an die Patienten abgegebene Präparat zu zahlen haben – ausgeglichen werden damit auch die Kosten für die Arbeit der Cannabisagentur. Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll in den kommenden Monaten vom Parlament beschlossen werden. Ab wann die Patienten tatsächlich von der Gesetzesänderung profitieren können, ist aber noch offen.

Quelle: Die Welt