
(Bild: iStock-Serhil-Yatsyna)
Am 10. Dezember 2025 wurde im Parlament eine umfangreiche Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) beschlossen und in Begutachtung geschickt. Neue Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel oder E-Zigaretten sollen in Zukunft unter das Tabakmonopol fallen. Einweg-E-Zigaretten sollen ab Ende des nächsten Jahres verboten werden. Die Novelle wird laut Plan im Juli 2026 in Kraft treten.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
Verbot von Einweg-E-Zigaretten: Die meist als „Vapes“ bekannten Produkte, die vor allem bei Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark an Popularität gewonnen haben, sollen mit Ende 2026 verboten werden. Als Begründung führt das Finanzministerium an, dass die Produkte Bestandteile enthalten, die nicht nur für die Gesundheit gefährlich sind, sondern die darin verbauten Lithium-Akkus erhebliche Probleme für die Umwelt und die Abfallwirtschaft mit sich bringen. Das Verbot betrifft sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Einwegprodukte und soll Ende 2026 in Kraft treten.
Nikotinbeutel und E-Zigaretten: Nikotinbeutel und E-Zigaretten sollen künftig unter die Bestimmungen des Tabakmonopols fallen. Durch die Gleichstellung mit Tabakwaren - eine langjährige Forderung von Präventionsexpert*innen - tritt auch für Nikotinbeutel ein Werbe- und Sponsoringverbot in Kraft, jedoch erst ab dem Jahr 2028! E-Zigaretten bzw. E-Liquids dürfen laut Finanzministerium künftig ausschließlich in Trafiken und Dampfershops verkauft werden. Die bestehenden E-Liquid-Fachgeschäfte werden laut der Aussendung in Form eines Lizenzmodells in das Monopol integriert und erhalten eine 20-Jahres-Lizenz – neue Standorte werden nur nach einer Bedarfsprüfung durch die Monopolverwaltung zugelassen. Der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Liquids in Gaststätten werde laut einer Aussendung des Parlaments „nach dem Muster sonstiger Tabakerzeugnisse geregelt.“ Ausdrücklich verboten sei jedoch laut Tabaksteuergesetz der Versandhandel.
CBD-Hanf: Rauchbarer CBD-Hanf (unter 0,3% THC-Gehalt) werde laut Finanzministerium weiterhin im Tabakfachhandel verkauft. Hanfshops bekommen eine Übergangsfrist von drei Jahren - „zur Neuorientierung“ wie es in der Aussendung heißt. (siehe auch News vom --)
Tabakerhitzer: Für diese ebenfalls unter das Tabakmonopol fallende Produktgruppe werden die rechtlichen Bestimmungen gelockert. So soll bereits ab 1. Jänner 2026 eine vereinfachte Meldeverpflichtung das bisherige Zulassungsverfahren ersetzen.
Tabaksteuer: Bereits ab Februar 2026 sollen schrittweise höhere Steuersätze für Zigaretten, Tabak zum Erhitzen und Feinschnitt gelten. Die Tabaksteuer für E-Liquids und Nikotinbeutel soll nach Volumen (Liter) bzw. Masse (Kilogramm) berechnet und ab April 2026 eingehoben werden, Besteuert werden laut Parlamentsaussendung auch nikotinfreie E-Liquids und Pouches, da deren Konsum gleichfalls mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist und eine Abgrenzung von nikotinhaltigen Produkten schwierig wäre.
Auf öffentlichen Spielplätzen gilt zudem künftig ein Wegwerfverbot für Tabak- und verwandte Erzeugnisse. Zusätzlich werden Spielplätze zukünftig als tabakfreie Zonen gekennzeichnet. Gemeinden haben die Möglichkeit, strengere lokale Regelungen – zum Beispiel ein komplettes Rauchverbot - zu erlassen.
Fazit: Ein erstes Resümee zur vorliegenden Novelle fällt aus suchtpräventiver Sicht derzeit ambivalent aus. Positiv zu bewerten sind u.a. die Aufnahme von Nikotinbeuteln in das Tabakmonopol oder auch das Verbot von Einweg-E-Zigaretten und die Ausweitung der Tabaksteuer auf andere Nikotinprodukte. Leider wurde in der aktuellen Novelle aber offenbar auch einiges verabsäumt, was die generelle Regulierung von Nikotin als psychoaktive Substanz betrifft. So bleibt aus heutiger Sicht zu befürchten, dass die geplanten Verbote mittels neuartiger Nikotin-Produkte wieder umgangen werden. Auch die regulatorischen Erleichterungen für Tabakerhitzer sind aus suchtpräventiver Sicht negativ zu bewerten. Laut der Aussendung des Finanzministeriums sollen durch die Steuererhöhungen etwa 500 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bis 2029 lukriert werden. Ob von diesen zusätzlichen Einnahmen zumindest ein Teil auch für begleitende suchtpräventive Maßnahmen verwendet wird, bleibt offen.
Quellen und weiterführende Links:
Aussendung BMF: Modernisierte Tabakgesetze bringen besseren Gesundheits- und Jugendschutz
Aussendungen Parlamentskorrespondenz:
Tabaksteuer wird erhöht und ausgeweitet | Parlament Österreich
Medienberichte (Auswahl):
Kleine Zeitung: Neues Gesetz: Nikotinbeutel nur in Trafiken, Aus für Einweg-E-Zigaretten
Kurier: Tabakgesetz-Novelle: Einweg-E-Zigaretten werden verboten | Kurier
Heute: "Pouches", E-Zigaretten etc. – Neue Regeln für Raucher – was sich in Österreich ändert | Heute.at
ORF: Tabakgesetz-Novelle für Expertin unzureichend - steiermark.ORF.at






