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Sexting

 

Sexting ist ein Kunstwort, das sich aus „Sex“ und „texting“ (englisch für SMS bzw. Nachrichten schreiben) zusammensetzt. Allgemein bezeichnet Sexting das Kommunizieren über sexuelle Themen mit Neuen Medien, speziell wird mit diesem Begriff das Versenden von erotischem Bildmaterial (häufig an Beziehungspartner) verstanden.

 

Einer aktuellen Studie von saferinternet ist zu entnehmen, dass Sexting unter Jugendlichen ein weit verbreitetes Phänomen ist. 33% der 18 Jährigen geben an, bereits einmal eine Nacktaufnahme gesendet bekommen zu haben. Einerseits ist sich die Mehrzahl der Jugendlichen durchaus bewusst, dass Sexting unangenehme Folgen haben kann, gibt aber gleichzeitig an, dass sie keine Probleme befürchten, wenn man sich in der Beziehung vertraut.

 

Tatsächlich ergeben sich Probleme in Zusammenhang mit Sexting vor allem nach der Beendigung von Beziehungen. Die erotischen Photos werden dann öfters weiterverbreitet und öffentlich gemacht. Seltener  wird das erotische Bildmaterial für Erpressungen eingesetzt.

 

Ein zusätzliches Problem beim Sexting stellt der Kinderpornographie Paragraph (§207a StGB) dar, der die Herstellung und das Überlassen von pornographischem Material von Minderjährigen unter Strafe stellt.
Zur Sensibilisierung der Jugendlichen zum Thema Sexting kann das Sexting Quiz aus unserer Übungssammlung verwendet werden. Saferinternet gibt Tipps wie das Risiko von Sexting verringert werden kann, betont aber gleichzeitig, dass es kein „safer sexting“ gibt.

 

Sextorsion

 

Sextorsion bezeichnet die Erpressung von Personen mit Bild- und Videomaterial mit sexuellem Inhalt das ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen aufgezeichnet wurde.

 

Hinter dieser relativ neuen Betrugsmasche stehen in der Regel kriminelle Netzwerke, die vorwiegend aus dem Ausland operieren und deren Ziel es ist, möglichst viel Geld von ihren Opfern zu erpressen.

 

Am Beginn steht häufig eine harmlos wirkende Kontaktanbahnung über eine Freundschaftsanfrage eines jungen Mädchens, das sich mit einem „Fake“-Profil im selben sozialen Netzwerk wie das Opfer befindet. Akzeptieren die Opfer die Freundschaftsanfrage wird ihnen nach einer kürzeren oder längeren „Kennenlernphase“ vorgeschlagen, auf eine Bildtelefonie Plattform (wie z.B. Skype) zu wechseln. Dort werden die Opfer mit sexuellen Handlungen ihres Gegenübers konfrontiert und eingeladen ebenfalls am Cybersex teilzunehmen. Alle Aktivitäten der Opfer werden bei der Bildtelefonie jedoch über die Webcam auf den anderen Computer übertragen und dort ohne ihr Wissen gespeichert. Ist genügend „belastendes“ Material vorhanden bricht die Übertragung ab, und die Opfer werden per Mail mit der Veröffentlichung der aufgenommenen Bilder und Videos auf online-Videoportalen wie YouTube erpresst.  Durch die Bezahlung einer (hohen) Geldsumme wird in Aussicht gestellt, die Veröffentlichung zu unterlassen und das Material zu vernichten. Ein Versprechen, das allerdings in der Regel nicht eingehalten wird, es folgen weitere Erpressungen.

 

Die Opfer sind meist junge Männer, die verzweifelt versuchen eine Veröffentlichung des belastenden Materials zu verhindern, deshalb erscheint eine Sensibilisierung und Aufklärung der Jugendlichen angebracht.

 

Saferinternet.at gibt Tipps, wie man sich im Falle einer Erpressung am besten verhält.

 

Cybergrooming

 

Das englische Verb „to groom“ steht ursprünglich für striegeln, zurechtmachen, vorbereiten. Heute wird es im Zusammenhang mit Erwachsenen verwendet, die sich das Vertrauen von Kindern erschleichen.

 

Cybergrooming findet vor allem in Chatrooms und sozialen Netzwerken statt, wo sich manche Erwachsene als Jugendliche ausgeben, um zunächst mit den Kindern/Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Es wird versucht Vertrauen aufzubauen um unter der Vorspiegelung von falschen Tatsachen,  Kinder/Jugendlichen zum Übersenden von (erotischen) Fotos und Videos und/oder einem persönlichen Treffen zu überreden mit dem Ziel eine strafbare Handlung (z.B. sexuellen Missbrauch...) zu begehen.

 

In Österreich ist Cybergrooming seit dem 1.1.2012 im Rahmen des §208a als strafbare Handlung im Strafgesetzbuch verankert.

 

Präventiv ist es wichtig, Kinder nicht alleine im Internet surfen zu lassen. Eine Sensibilisierung und Diskussion dieses Themas kann über den in unserer Übungssammlung befindlichen Cybergrooming Fragebogen erfolgen.

 

Für Eltern sollte es eine Grundregel sein ihre Kinder beim ersten Treffen mit Internet-Bekanntschaften zu begleiten.