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QUELLE: http://www.praevention.at

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Die Rolle der Vorgesetzten

Führungskräfte sind wesentliche Akteure in betrieblichen Suchtpräventionsprogrammen!


Die Intervention bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz in Verbindung mit Substanzkonsum bzw. suchtbedingtem Verhalten ist ein Kernelement der betrieblichen Suchtprävention. Dabei spielen die Personalverantwortlichen und vor allem die unmittelbaren Vorgesetzten eine zentrale Rolle. Sie haben darauf zu achten, dass die Gesundheit der MitarbeiterInnen nicht gefährdet wird und dass arbeitsvertragliche und dienstrechtliche Verpflichtungen erfüllt werden. Betriebliche Suchtpräventionsprogramme beinhalten deshalb betrieblich verankerte und standardisierte Handlungsleitfäden für Präventions- und Interventionsgespräche, die Führungskräfte bei einem konstruktiven und lösungsorientierten Vorgehen im Anlassfall unterstützen sollen.


Ausschlaggebend für betriebliche Interventionen sind in erster Linie Auffälligkeiten, die im Arbeits- und Leistungsverhalten von MitarbeiterInnen beobachtet werden können,  z. B. Verhaltensweisen, Störungen und Verstöße gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen, die in einem Zusammenhang mit Substanzkonsum oder suchtbedingtem Verhalten gesetzt werden können. Die Intervention soll möglichst früh, bereits bei ersten wiederkehrenden Auffälligkeiten, erfolgen. Damit können frühzeitig Veränderungsschritte eingefordert und Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden, um einer Chronifizierung von (Sucht)Problemen vorzubeugen.

 

Steigende psychische Arbeitsanforderungen, Zeit- und Termindruck, ungünstige Arbeitszeiten, mangelnde Transparenz, Konflikte am Arbeitsplatz und fehlende Anerkennung sind Faktoren, die am Arbeitsplatz zunehmend zu Stressbelastungen führen. Diese Stressbelastungen stehen in einem nachweislichen Zusammenhang mit erhöhtem Suchtmittelkonsum und können sowohl einen Risikofaktor für einen erhöhten Substanzkonsum darstellen, als auch eine Folge von riskanten Konsummustern sein.


Den arbeitsbedingten psychosozialen Belastungen als mögliche Ursache für Suchtgefährdung oder andere psychische Störungen wird im Rahmen der betrieblichen Suchtpräventionsprogramme zunehmend Beachtung geschenkt. Die Stufenplangespräche, die bei eindeutigen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit riskantem Suchtmittelkonsum ansetzen, wurden im Rahmen gesundheitsorientierter Führung um Fürsorge- und Klärungsgespräche ergänzt. Diese Gespräche dienen Vorgesetzten in erster Linie dazu, wahrgenommene Auffälligkeiten, bei denen sie noch keine klaren Ursachen benennen können, mit einem Fokus der Fürsorge und einer gesundheitsförderlichen Ausrichtung anzusprechen. Diese Gespräche haben keinen disziplinären oder sanktionierenden Charakter. Sie verfolgen das Ziel, bei wahrgenommenen Auffälligkeiten zeitgerecht Hilfe und Unterstützung anzubieten, um so einer möglichen Verfestigung von Problemen vorzubeugen.

Weiterführende Literatur:

Elisabeth Wienemann: Der betriebliche Auftrag heißt Prävention. Zur Aktualität betrieblicher Suchtpräventionsprogramme. In: Konturen. Fachzeitschrift zu Sucht und sozialen Fragen 32. Jg. 2/2011, S. 8-13