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QUELLE: http://www.praevention.at

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Ziele und Zielgruppen betrieblicher Suchtprävention

Die Zielgruppe betrieblicher Suchtpräventionsprogramme besteht nicht mehr nur aus jenen Beschäftigten, die bereits suchtgefährdet sind oder problematische Konsummuster aufweisen, sondern, im Sinne der Gesundheitsförderung und des Arbeitsschutzes, alle Beschäftigten eines Unternehmens.

 

Die Gesamtheit der Beschäftigten als Zielgruppe lässt sich in drei Gruppen einteilen:

 

  1. Mitarbeiter/innen mit einem risikoarmen Konsumverhalten:
    Diese verfügen über ein unproblematisches Konsummuster und sollen über Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen in ihrem kompetenten Konsummuster bestärkt werden. Unterstützt von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen diese eine Gesundheitskompetenz (weiter)entwickeln, die sie längerfristig gesund, leistungsfähig und suchtfrei hält.
     
  2. Mitarbeiter/innen mit riskantem oder schädigendem Konsumverhalten:
    Diese sollen mittels Aufklärung und früher Ansprache durch ihre Vorgesetzen zu einer Reduktion in ihrem Konsumverhalten bzw. zu einer Verhaltensveränderung bewegt werden.
     
  3. Suchtgefährdete Mitarbeiter/innen:
    Diese sollen mittels Früherkennung bzw. Frühintervention mit Hilfe von klar strukturierten und standardisierten Handlungsabläufen in professionelle externe Suchtberatung bzw. -behandlung vermittelt werden.

 

Inhaltlich werden personalwirtschaftliche, psychosoziale und arbeitsrechtliche Aspekte beachtet und es werden Fragen der Führung sowie der Unternehmenskultur berührt.

Kurzvideo "Ziele betrieblicher Prävention"

In diesem Kurzvideo erläutert Herbert Baumgartner vom Institut Suchtprävention in Linz die grundlegenden Ziele der betrieblichen Suchtprävention: Auffälligkeiten werden zwar relativ früh wahrgenommen, aber meist erst spät angesprochen. Daher sollen Programme zur Suchtvorbeugung im Betrieb zu einer „win-win-win-Situation" führen: für die Betroffenen selbst, für Kollegen/innen und Vorgesetzte.

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