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Alkohol - Kulturgut, Konsumgut und psychoaktive Droge

Alkohol wird seit Menschengedenken als Nahrungs-, Heil-, Genuss- und Rauschmittel gebraucht. Bier, Wein und gebrannte Wasser in unseren Breiten oder vergorene Stutenmilch und Kaktusschnaps anderswo waren und sind Kultur- und Konsumgüter von symbolischer und ökonomischer Bedeutung. Wo an die 60 Prozent der über 15-Jährigen mehr als 4 × pro Jahr Alkohol trinken, steht die kulturelle Wertschätzung des Alkoholkonsums außer Zweifel. Schätzungsweise 5,0 % der Bevölkerung sind hierzulande alkoholabhängig, weitere 11,9 % haben einen problematischen Alkoholkonsum. (Österreichische Repräsentativbefragung 2008, Uhl et al. 2009).

 

Das Wort Alkohol ist arabischen Ursprungs (al-kul) und bedeutet soviel wie "das Feinste". Die Alchemisten des Mittelalters sahen im Alkohol das »Substrat der Dinge«, eine Vorstellung, die später auf den »Weingeist« übertragen wurde und sich noch heute im Begriff des "aqua vitae" (Lebenswasser) niederschlägt. Die Erkenntnis, dass sich derselbe "Spiritus" in allen alkoholhaltigen Getränke befindet, setzte sich erst im 17. Jahrhundert durch. Die moderne Naturwissenschaft entdeckte damals die chemische Struktur des Alkohols, die heute allgemein mit Ethylalkohol (Ethanol, C2H5OH) bezeichnet wird. Ethanol ist eine farblose, brennend schmeckende Flüssigkeit.

 

Ethanol, auch Trinkalkohol genannt, entsteht bei der Vergärung kohlenhydrathaltiger Materie wie Früchte, Getreide oder Kartoffeln. Gärungsalkohol enthält höchstens 18 Volumprozent (% Vol.). Durch Destillation des Gärungsalkohols kann der Alkoholgehalt noch erhöht werden (bei Spirituosen bis zu 80 % Vol.). Bei der Gärung und Destillation können zusätzlich andere, hochtoxische Alkohole wie Methanol und Begleitstoffe wie Aldehyde oder Fuselöle entstehen. Ethanol lässt sich auch rein synthetisch herstellen und findet als Industriealkohol zur Herstellung von Farbstoffen und Arzneimitteln Verwendung.

Geschichte und Gesetzgebung in Österreich

Herstellung, Handel und Gebrauch alkoholischer Getränke haben in allen Epochen der europäischen Geschichte stattgefunden. Mit Weinbau zur Römerzeit, Bierbrauerei in mittelalterlichen Klöstern oder industrieller Schnapsbrennerei in der Neuzeit wurde Trinkbares produziert und angeboten, das auf dem Markt stets seine Nachfrage fand. Überkonsum war dabei schon früher keine Seltenheit. Eine breitere gesellschaftliche Problematisierung des Alkoholkonsums in Form der so genannten "Alkoholfrage" setzte jedoch erst mit den verbesserten technischen Möglichkeiten und dem breiten Angebot landwirtschaftlich erzeugter Rohstoffe im 19. Jahrhundert ein. Die Nachfrage nach dem beliebten "Stärkungsmittel" stieg besonders in den neu entstandenen Industriestädten, wo sich der Druck der modernen Lebens- und Arbeitsbedingungen spürbar machte. Das Trinken von billigem Schnaps führte in der Handwerker- und Arbeiterbevölkerung zu einem weit verbreiteten "Elendsalkoholismus".

 

In Österreich stand zu Beginn der Ersten Republik die "Alkoholfrage" erstmals im Mittelpunkt des politischen Interesses; während sich die Christlich-Sozialen als Vertreter der Alkoholproduzenten gegen gesetzliche Vorschriften wandten und Alkoholismus als individuelles Problem ansahen, setzten sich die Sozialdemokraten für staatliche Maßnahmen zum Schutz (v.a. der Arbeiterschaft) ein und errichteten im "Roten Wien" erste stationäre wie ambulante Behandlungsangebote. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg und im Zuge der zunehmenden wissenschaftlichen Erforschung und der Umwandlung der "Alkoholfrage" von einer politisch-moralischen in eine medizinisch-psychiatrische erfolgte die Übernahme des Wiener Modells in den anderen Bundesländern. Neben den Angeboten für Alkoholkranke begann in den 50er- und 60er-Jahren des 20. Jahrhunderts auch die Entwicklung der alkoholbezogenen Gesetzgebung (Strafgesetzbuch, StVO, ...). Jugendschutzbestimmungen hatte es, auf Initiative von Jugendorganisationen, allerdings auch schon in der Zwischenkriegszeit gegeben (nach Eisenbach-Stangl 2000). Heute finden sich Regelungen zu Alkohol in unzähligen Gesetzen: von der Gewerbeordnung (Abgabe von billigen alkoholfreien Getränken in Lokalen) über die Straßenverkehrsordnung (max. 0,5 ‰ Blutalkohol beim Lenken von Kraftfahrzeugen bzw. 0,1 ‰ für "Führerscheinneulinge") bis hin zu den Jugendschutzbestimmungen, die derzeit noch in der Kompetenz der Bundesländer liegen.

Informationsfolder zum Thema Alkohol: