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Jugend und Alkohol

Junge Menschen kommen früher in die Pubertät, werden in zunehmend jüngerem Alter selbstständig und mobil, gehen alleine bzw. mit Freund/inn/en aus und frequentieren früher Lokale, in denen ihnen der Zugang zu Alkohol ermöglicht wird. Daher erscheint es plausibel, dass das Einstiegsalter bezüglich des Alkoholkonsums aktuell sinkt und durchschnittlich die ersten Alkoholräusche früher stattfinden.

Im familiären Rahmen dürfte regelmäßiger Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen allerdings eher selten vorkommen. Der von manchen Eltern tolerierte Alkoholkonsum ist auf einzelne Anlässe (Silvester, Geburtstag)
und auf geringe Mengen beschränkt.

Je nach Fragestellung und Stichprobe ergeben verschiedene Studien, dass zwischen 80 Prozent und 95 Prozent der 16-jährigen Jugendlichen bereits in irgendeiner Form Alkohol zu sich genommen haben, was in einer Kultur, in der 16-Jährige legal Alkohol sowohl erwerben als auch konsumieren dürfen und in der Alkohol integraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ist, nicht weiter verwunderlich ist. Von Erfahrungen mit Alkoholräuschen berichten in diesem Alter ca. 60 Prozent der Burschen und 40 Prozent der Mädchen. Ab dem 16. Geburtstag steigt generell sowohl Alkoholkonsummenge als auch -frequenz kontinuierlich an. Das Durchschnittsalter, in dem sich eine Alkoholabhängigkeit manifestiert, liegt bei Männern um 26 Jahre, bei Frauen um 34.

Jugend im Rausch?

In Ausgabe Nr. 19 (Herbst 2012) unseres Präventionsmagazins fortyfour haben wir uns mit dem Thema "Jugend im Rausch?" näher auseinandergesetzt:

Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Alkohol ist gesetzlich in den landesrechtlichen Bestimmungen der Jugend- bzw. Jugendschutzgesetze definiert. Dabei sind drei Aspekte von Bedeutung:

 

  • Altersgrenzen (Definition von "Kindern" und "Jugendlichen")
  • Rahmenbedingungen des Konsums (öffentlicher bzw. privater Konsum)
  • Art der Verbote (Konsum, Weitergabe, Berauschung etc.)


Im Detail unterscheiden sich alle neun Landesgesetze in diesen Punkten. Zusammenfassend kann man festhalten, dass in allen neun Bundesländern der öffentliche Konsum von alkoholischen Getränken durch Kinder und Jugendliche innerhalb bestimmter Altersgrenzen (mehrheitlich: 16 Jahre für Bier, Wein, Sekt; 18 Jahre für Spirituosen) durch Konsum-, Weitergabe- bzw. Verkaufsverbote geregelt ist.

Siehe dazu auch: Testkäufe zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Oberösterreich