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GHB - KO-Tropfen - Liquid Ecstasy

"Liquid Ecstasy" hat trotz des Namens nichts mit Ecstasy zu tun. GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) ist eng verwandt mit dem menschlichen Neurotransmitter GABA und ist zugleich ein eigenständiger Neurotransmitter. Aus diesem Grunde ist es nur 12 Stunden im Körper nachweisbar und verflüchtet sich vollständig nach 24 Stunden. In der Medizin wird es als Narkotikum und zur Behandlung von Narkolepsie verwendet. Als Partydroge (Liquid Ecstasy) wird es seit den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts verwendet, hat aber ein vollkommen anderes Wirkungsspektrum. GHB wird meist als farblose oder eingefärbte Flüssigkeit gehandelt.

 

Wirkungen

In Dosen von circa 0,5 g bis 1,5 g dominiert der stimulierende Effekt. GHB wirkt dann angstlösend, leicht euphorisierend und sozial öffnend. Ferner tritt eine Einschränkung der motorischen Kontrolle, ähnlich wie bei einem Alkoholrausch, auf. In höheren Dosierungen bis circa 2,5 g kommt unter Umständen eine aphrodisierende Wirkung hinzu, oder allgemein, wieder wie bei Alkohol, eine Verstärkung vorhandener Antriebe und Stimmungen. In noch höheren Dosen wirkt GHB stark einschläfernd. Auch aufkommender Brechreiz wird häufig beschrieben. Überdosierungen können zu plötzlichem narkotischem Schlaf führen, aus dem die betreffende Person kaum zu wecken ist.

GHB in Kombination mit Alkohol oder Opiaten kann zu Atemstillstand führen! GHB kann, vor allem bei Dauerkonsumentinnen, zu physischer und psychischer Anhängigkeit führen.


K.O.-Tropfen

GHB wird von Kriminellen verwendet um es in Getränke zu mischen und den betäubten Opfern sexuelle Gewalt anzutun und/oder sie auszurauben. Auf Grund des schnellen Abbaus im Körper ist dies schwer zu beweisen, des Weiteren kommt hinzu, dass sich die Opfer nur lückenhaft an das Geschehene erinnern können.


Abbau

GHB wird im Körper vollständig in Kohlendioxid und Wasser verstoffwechselt.


Rechtsstatus

In Österreich ist GHB seit dem Jahre 2002 im Suchtmittelgesetz aufgenommen und deswegen jeder Handel, Besitz, Ein- und Ausfuhr verboten!

Informationsfolder zum Thema KO-Tropfen: