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Alkohol als Wirtschaftsfaktor

Wird Alkohol in Verkehr gebracht, fallen Verbrauchssteuern (Alkoholsteuer, Biersteuer sowie Zwischenerzeugnis- und Schaumweinsteuer) und Umsatzsteuer an. Je nach Getränkekategorie und nach Verkaufsort (Einzelhandel oder Gastgewerbe) machen die gesamten Abgaben bei Bier, Wein und Sekt ca. 20–40 Prozent des Endverkaufspreises aus, bei Spirituosen – vor allem der unteren Preisklassen – bis zu 60 Prozent.

 

Im Jahr 1996 betrugen diese Abgaben für alkoholische Getränke in Österreich ca. 43 Milliarden Euro. Rechnet man zu diesen Steuern noch weitere Steueranteile dazu, die direkt und indirekt bei Alkoholerzeugung, -vertrieb und -ausschank anfallen (Einkommen-, Lohn- und Körperschaftssteuer),  kann  man  schätzen,  dass  in Österreich  annähernd  4,5 Prozent  der Wertschöpfung und mindestens 5 Prozent der vereinnahmten Abgaben direkt oder indirekt mit Erzeugung, Vertrieb und Ausschank von Alkohol zusammenhängen. Zusammenfassende Kosten-Nutzen-Überlegungen die Auswirkungen des Alkoholkonsums betreffend sind überaus komplex.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Alkohol als Wirtschaftsfaktor sind im Handbuch Alkohol (BMG, Alfred Uhl et.al., 2009, S.265-287) erläutert.