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Tabakpolitik

Die wesentlichen Regelungen zu Tabak in Österreich befinden sich im "Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz" (TNRSG). Es regelt die Herstellung und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und "Verwandten Erzeugnissen" (z.B. E-Zigarette) sowie deren Bewerbung und den Nichtraucherschutz. Bis 2016 hieß dieses Gesetz "Tabakgesetz". Das TNRSG regelt u. a., welche Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden dürfen (Inhaltsstoffe), verbietet andere Abgabemengen als 20 Stück und schreibt – in Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien – Warnhinweise auf Packungen vor.

 

Kinder und Jugendliche

Der Zugang der Jugendlichen zum Tabakkonsum wird auch durch den Preis geregelt, daher ist das In-Verkehr-Bringen von Einzelzigaretten oder Zigarettenpackungen unter einer Mindestgröße von 20 Stück verboten. Überdies haben Untersuchungen ergeben, dass Werbebotschaften insbesondere Kinder und Jugendliche fesseln und ihnen gut in Erinnerung bleiben. Nicht zuletzt deshalb wurde ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot einschließlich des Verbots der verbilligten Abgabe, Gratisverteilung und Zusendung von Tabakerzeugnissen statuiert. Die Nichtraucherschutzregelungen des Tabakgesetzes wurden 2004 ausgeweitet und umfassen ein generelles Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte, wozu beispielsweise auch Schulen und alle Büros, Geschäfte etc. mit Kundenverkehr zählen.

Nur dort, wo eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten besteht, können als Ausnahme vom Rauchverbot Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist; eine solche Ausnahme ist jedoch nur dann möglich, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch aus diesen „Raucherräumen“ nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Diese Möglichkeit, „Raucherräume“ vorzusehen, besteht ausdrücklich nicht für schulische oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt werden.

 

Um die Durchsetzung der angeführten Rauchverbote zu erleichtern, sind diese verpflichtend in ausreichender Zahl und Größe auszuschildern, sodass die Rauchverbotshinweise überall im Raum oder der Einrichtung klar ersichtlich sind.

Die gesetzliche Regelung des Rauchens an Schulen

Aus dem Tabakgesetz folgt, dass das Rauchen innerhalb des Schulgebäudes generell verboten ist. Dies gilt für Lehrer/innen, Schüler/innen und nicht unterrichtendes Personal. Details dazu siehe Info auf praevention.at vom 22.08.2018.

 

Jugendschutzgesetze

Jugendschutz ist in Österreich Ländersache, die Jugend(schutz)gesetze der Länder enthalten alle Regelungen zum Thema Tabak für Jugendliche. In Oberösterreich ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Kauf und Konsum von Tabakwaren, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Tabaken, Melassemischungen und Liquids generell verboten.